1331
Auſtern
Auſterndieb — Ausſteuer 1332
Erfolg nac franz. Muſter Bänke angelegt hat. In England macht
die Whitſtable-Compagnie an den Küſten von Kent u. Eſſex u. den
TIhemfemündungen einen jährlichen Umfat von '/, Mill. Pfd. St. ;
fie kauft u. erzieht Aufternbrut zu den vielberühmten Natives.
Nr. 1052.
Auch ſchottiſche Auſtern (Pandoren) find berühmt, eben ſo iriſche,
beide jedoch faſt ausgebeutet. Für Schleswig find die Auftern von
Upenrade, Sylt u. f. w. zu nennen; die „Holſteiner“. ſind doppelt
ſo groß als die Natives.
Auſter geöffnet dur<h Hinwegnahme der De>ſcale.
Nr. 1053. Eine Abtheilung Auſtern vöôn verſchiedenem Alter,
A Auſtern von einem Jahre. B desgleichen von einem halben Jahre. C von einem
Vierteljahr. D von ein bis zwei Monaten, E von vierzehn Tagen bis drei Wochen.
Norddeutſchland beſißt überhaupt an den Mündungen der
Nordſeeflüſſe ſehr günſtiges Gebiet für künſtliche Auſternzuc<ht, u. es
iſt den Bemühungen des Generalkonſul Sturz zur Verbeſſerung u.
Ausdehnung derſelben der beſte Erfolg zu wünſchen.
Nennen wir ſ{ließli< no< für Jtalien die Arſenalauſtern
der Lagunen von Venedig u. die Pfahlauſtern von Trieſt, ſowie
die ſhon erwähnten A. des Sees von Fuſaro. Bergauſtern ſind
die auf Fels gewachſenen , die man andern vorzieht.
Aufterndieb Aufternfifher, Seefchnepfe, Wafferelfter, Hae-
matopus ostrealegus), ein Wadvogel aus der Yamilie der Negen:
pfeifer, lebt als Strandvogel vom Nordkap bis zum Kap Tarifa an
europäiſchen Küſten, ſowie auf den Jnſeln der Nordſee u. des Ci3-
meere3, von Gewürm u. Kruſtern, iſt aber niht im Stande Muſcheln
zu öffnen, wie man ihm nachgeſagt, weshalb er denn auh ſeinen
Namen nur mit Unrecht führt. Stets findet man ihn paarweiſe, oft
zu Hunderten in Gefellihaft. Das Fleiſch ift Schlecht, thranig, zähe.
Ausftener, Ausftattung, Dotation, bezeichnet Alles, was eine
Braut bei der Eheſchließung an beweglicher Habe, Geld, Hausrath,
Betten, Wäſche, Shmu> od. Luxusgegenſtänden, beim Bauernſtande
au< an Vieh, A>ergeräthen u. Saat - od. Brotgetreide von ihren
Eltern, ihrem Vormunde od. ihren Verwandten empfängt u. dem
Manne zubringt. Die Verpflichtung der Eltern od. Verwandten der
Braut zur Ausſteuerentri<tung kann entweder in gewiſſen Geſeßen
od. in der herkömmlichen Landesſitte begründet ſein; ſelbſtverſtänd-
lich richtet fi) Die A. nach den DVermögensverhältniffen der dazu
Berpflichteten u. gilt entweder als ein Theil der künftigen Erbſchaft
der Frau od. auch als eine völlige Abfindung der lebßteren. Stirbt
die Frau bei Lebzeiten ihrer Eltern, ohne Kinder zu hinterlaſſen,
ſo ſind jene berechtigt, die A. ihrer Tochter zurüdzufordern;
ſowie auh die Frau dieſelbe Forderung erheben kann, wenn die
Ehe dur<h Scheidung getrennt wird. Die Sitte, eine Braut aus3-
zuſteuern, iſt bei den deutſchen Völkern eine ſehr alte, denn ſhon
in den Geſetzen der Alemannen u. Weſtgothen findet man die Spu-
ren eines ſol<hes Gebrauhs; im Mittelalter war derſelbe allgemein
herrſchend, u. nannte man damals die A. Eheſteuer, Zubracht od.
Hausſteuer. Auch bei den Völkern des Nordens brachte die Braut
ihrem Manne die Mala, Heimgift od. Heimfährt (was der Toch-
ter vom Hauſe folgt) zu.
Ausftener Berficherungsmwejen), nennt man eine durd) Baar:
zahlung eines Kapitals (der Prämie od. Miſe) erworbene Geld-
ſumme, welche an einem feſtgeſeßten Termine ausgezahlt wird, wenn
ſi zu dieſer Zeit der Verſicherte noh am Leben befindet. Soll für
den Fall, daß der Verficherte den Verficherungstermin nicht erlebt,
den Angehörigen deſſelben die Miſe zum Berfiherungstermine zurüd-
erſtattet werden, jo kann dies dur< Zahlung einer Zuſaßprämie er-
reiht werden, doh pflegt dieſe Art der Verſicherung nur ſelten in
Anwendung zu kommen. Die Zahlung der Miſe kann entweder in
einer Summe od. in regelmäßig wiederkehrenden (gewöhnlich jährl.)
Theilzahlungen erfolgen. Lebteres iſt bei weitem am häufigſten der
Fall. Abgeſehen von den nothwendiger Weiſe erwachſenden Verwal-
tungskoſten muß für eine derartige Verſicherung, wenn das Alter
des Verſicherten k Jahre beträgt, wenn ferner die am Anfange jedes
Jahres n. mal zu zahlende Prämien mit m, die Ausſteuer mit s be-
zeichnet wird, u. wenn dieſe Ausſteuer zu zahlen iſt, ſobald der Ver-
ſicherte das (k + n)te Lebensjahr erreicht hat
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ax(1+ 2) + a4 (142,) + „rn IIF 2)
ſein, wobei p den üblichen Zinsfuß, ax, Axtı, »..., An Die
Anzahl der na< der maßgebenden Sterblichkeitstafel im kten,
(k+Nften, .... (k-Hn)ten Sabre Iebenden Berfonen bedeutet.
Wäre die zu zahlende Prämie niedriger, ald der durch Berechnung
zu ermittelnde Werth des re<ts vom Gleichheitszeichen befindlichen
Ausdru>s, ſo könnte die Verſicherungsanſtalt früher od. ſpäter ihre
Verpflichtungen nicht erfüllen; je mehr aber die Prämie jenen Werth
überſteigt, um jo theurer wird die Verſicherung, was entweder auf
einen bedeutenden Berwaltungsaufwand, oder auf einen höheren
Gewinn für die Unternehmer der Verſicherungsanſtalt hindeutet. —
Weiteres \. unter „Verſicherungsweſen“.
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