Full text: Militär-Sanität und freiwillige Hilfe im Kriege (Heft 54)

   
    
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
   
  
  
  
  
    
   
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
   
  
   
  
  
   
   
       
  
  
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40) Dr. Mofetig von Moorhof. 
wolle und dergleichen Zeug ausgefüllt werden foll, um die Verwundeten beffer vor 
Kälte bewahren zu können, in Sommerszeit dagegen bleibt der Boden unaus- 
gefüllt. Sieben derartige Bahren follen nun in einem gewöhnlichen Güterwagen 
aufgeladen werden, je drei an jeder Kopffeite der Länge nach, der fiebente in der 
Mitte der Quere nach gelagert. 
Aus dem neuen bildlich dargefteliten Projecte ergibt fich, dafs nebft den 
heben TragbettenaufdemBoden, noch andere Tragbahren an den Seitenwandungen 
fuspendirt werden follen, und zwar 4 für Güter-, 6 für Perfonenwagen. 
Wir können mit Bezug auf die Conferenzbefchlüffe diefem Syfteme wohl 
nicht beipflichten, da hierbei der Durchgängigkeit des Zuges keine Rechnung 
getragen wird, und auch die einfach auf demBoden der Wagen hingeftellten Trag- 
betten durch die Erfchütterung beim Fahren, namentlich zur Sommerszeit, fich 
verfchieben und theils untereinander und theils an den Wagenwandungen conti- 
nuirlich an- und abprallen müffen. Hätten aber die Stirnfeiten der Wagen Kopf- 
thüren, fo wäre dann die Einlagerung von fieben Tragbetten unmöglich, da durch 
die mittleren Bahren die Paffage vollftändig abgefchloffen bliebe; es könnten dann 
nur entfprechend der vier Ecken des Laftwagens nur vier Tragbetten eingelagert 
Die Conferenz nahm in Bezug auf Eifenbahn- Lazarethzüge folgende 
Befchlüffe an: 
Die Ausrüftung von vollftändig hergerichteten Sanitätszügen im Frieden 
ift vom Standpunkte der freiwilligen Hilfe entbehrlich und zu koftfpielig. 
‚Die Verfammlung ift der Anfıcht, dafs es im Intereffe der Humanität 
dringend wünfchenswerth wäre, die Eifenbahn Direcdtionen zu verhalten, für 
Eifenbahn-Unfälle eine entfprechende Anzahl von zweckmäfsig conftruirten Trans- 
portwagen für Verwundete und Kranke anzufchaffen und zu allen Zeiten im 
Stande zu erhalten, und dafs die betreffenden Regierungen aller Länder im Wege 
der Gefetzgebung darauf dringen follten, dafs diefe Mafsregel fo bald als möglich 
zur Ausführung komme (Antrag von Dr. Becher). 
Es ift nicht nothwendig, einzelne Specialwagen als Küchen-, Vorraths- 
und Proviantwagen fchon im Frieden vorräthig zu halten, dafür foll aber deren 
innere Einrichtung fchon im Frieden hergeftellt und bereit gehalten werden. 
Arztwagen jedoch — foweit die Eifenbahnen nicht fchon bequeme Schlafwaggons 
mit getrennten Cabinen und vollfländigem Durchgang befitzen — find eigens 
herzurichten und bereit zu halten. 
Die Lazarethwagen follen folgende Einrichtungen befitzen: 
Die Verladung foll von der Stirn- und den Längsfeiten möglich fein, 
wozu breite Plattformen, breite Thüren und bequeme Treppen nothwendig find. 
Geländer und etwaige Dachftützen follen wie bei den franzöfifchen Lazareth 
wagen abnehmbar gemacht werden; 
die innere Verbindung der Wagen untereinander foll mit Beihilfe von 
hüren von den Stirnfeiten vermittelt werden; 
die Herftellung einer gleichmäfsigen Temperatur foll durch doppelte 
Decken, Fufsböden und Seitenwände, Heiz- und Ventilationsvorrichtungen 
)achlaternen wie im franzöfifchen Sanitätszuge — ermöglicht werden. Das Heizen 
ll eine Temperatur von + I2 Grad Celfius ermöglichen; 
die Beleuchtung bei Tage genügt durch die Dachlaternen und bei den 
gewöhnlichen Wageneinrichtungen durch Thüren und Fenfter. Bei Nacht wird 
eine künftliche Beleuchtung, welche die Orientirung im Wagen erlaubt, erfordert; 
die Conferenz ift gegen jede Suspenfion, welche gröfsere Schwankun- 
gen erlaubt. Für jeden Verwundeten ift unter Vorausfetzung einer entfprechenden 
Ventilation ein Luftraum von 4 Cubikmeter erforderlich, auch ift eine Anzahl von 
mehr als 10 Verwundete für einen Wagen nicht zuläffig; 
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