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Dr. Carl Th. Richter.
Wappen, Zeichen und Infchriften anderer Art find gleichfalls zu nennen,
refpective mitzutheilen, doch auch nur im Falle befonderer Wichtigkeit in Fach-
mile zu geben.
5. Notizen über die Herkunft und die Zeit der Erwerbung, den Preis, die
frühere Gefchichte jedes Bildes einfchliefslich des Nachweifes der vorgenommenen
Reftaurationen u. f. w. find anzufchliefsen.
6. Die Literatur, welche von dem betreffenden Gemälde handelt, fowie
die Vervielfältigungen desfelben find zu erwähnen.
7. Das Material, auf welches ein Bild gemalt, und die Technik, in der es
hergeftellt ift, find genau anzugeben. Bei Bildern aus Holz ift z. B. auch die Art
des Holzes zu nennen.
8. Die Mafse find, nach Meffung auf der Rückfeite, in dem Meterfyfteme
anzugeben.
B. Für die Ausftattung der Kataloge und ikre Anordnung im Ganzen ift
zu bemerken:
1. Das Format mufs ein handliches fein, zugleich aber hinreichend freien
Raum zu Notizen gewähren.
Bei der Drucklegung ift durch wechfelnden Satz für möglichft grofse
Ueberfichtlichkeit zu forgen.
2. Bei jeder Sammlung find durchlaufende Nummern anzuwenden. Aende-
rungen in der Numerirung der einzelnen Bilder find ohne dringendes Bedürfnifs,
ohne vollftändige Reorganifation der betreffenden Sammlungen zu vermeiden.
3. Ob der Katalog entweder a) nach alphabetifcher Ordnung der Meifter-
namen, oder b) in kunftgefchichtlicher Folge, oder c) den Localitäten folgend
anzuordnen ift, wird von dem befonderen Charakter jeder einzelnen Sammlung
abhängen.
4. Die Kataloge müffen in kleiner Auflage gedruckt und zu möglichft nie-
drigen Preifen, welche nur die Herftellungskoften decken, verkauft werden.
Ferner empfiehlt der kunftwiffenfchaftliche Congrefs, auch die Verzeich-
niffe von Ausftellungen moderner Kunftgegenftände beffer, als es in Deutfchland
und Oefterreich bisher üblich ift, ungefähr nach dem Mutter der officiellen fran-
zöfifchen Ausftellungskataloge, einzurichten.
Solche Verzeichniffe haben mitzutheilen:
1. Das Geburtsjahr und den Geburtsort, fowie den derzeitigen Wohnort
jedes Künftlers, feine Lehrmeifter, refpedtive die Kunftfchulen, die er befucht hat,
die Preife, Stipendien und Auszeichnungen, die er empfangen.
2. Neben der Befchreibung oder Inhaltsangabe des Bildes auch das Jahr
feiner Entftehung und die Mafse nach dem Meterfyfteme.
Genaue Verzeichniffe müffen bei der Eröffnung jeder Ausftellung ausgege-
ben werden können“.
„Der kunftwiffenfchaftliche Congrefs erachtet es für wünfchenswerth, dafs
Commiffionen eingefetzt werden, die die Reftaurirung von Gemälden im öffent-
lichen Befitze in jedem einzelnen Falle anordnen, leiten und überwachen.
Diefe Commiffionen haben aus Männern, die die fpeciellen Fachkenntniffe und
kunftwiffenfchaftliche Bildung befitzen, zu beftehen. Ohne Kenntnifsnahme diefer
Commiffion darf kein in öffentlichem Befitze befindliches Gemälde einer Herftel-
lung unterzogen werden. Ferner ift dafür zu forgen, dafs wenigftens an einer
hierzu geeigneten Anftalt eines Staates oder Landes ein Öffentlicher Lehrcurs
errichtet werde für die kunftwiffenfchaftliche und technifche Ausbildung von
Reftauratoren. Als folche Anftaiten empfehlen fich namentlich Akademien,
Gallerien und technifche Schulen. Solange diefe Anftalten die nöthigen Lehrkräfte
noch nicht aus fich felbft hervorgebracht haben, wäre dem Bedürfniffe durch das
Ausfchreiben eines Preifes für ein auf wiffenfchaftlicher Grundlage ruhendes Lehr
buch der Bilderreftaurir- und Confervirkunft entgegenzukommen.“
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