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28 Dr. Carl Th. Richter.
Claffiker fo vereinigen laffen, dafs fie das Erlernen diefer Lehrfächer vielmehr
erleichtern als erfchweren.
„3. Damit diefer Anfchauungsunterricht wahrhaft künftlerifch bildend
wirke, ift zu wünfchen, dafs jede Mittelfchule in Befitz eines Apparates von Nach-
bildungen vorzüglicher Kunftwerke komme, welche theilweife auch als Vorlagen
beim Zeichenunterrichte verwendet werden können, um das Auge und den Zeichner
an die Stilunterfchiede.zu gewöhnen.
„4. Der Congrefs erklärt für wünfchenswerth, dafs zum Studium der Kunt-
gefchichte an allen Univerfitäten die Möglichkeit geboten werde, dafs aber auch
fchon vorläufig die Lehramts-Candidaten für die Fächer der claffifchen und
modernen Sprachen und der Weltgefchichte Gelegenheit erhalten, fich bei ihrer
reglementmäfsigen Prüfung über den Beftand ihrer kunfthiftorifchen Kenntniffe
auszuweifen.“
Auf der Tagesordnung ftand dann die Verhandlung über die Fragepunkte:
1. In weffen Händen liegen gegenwärtig in Deutfchland, Oefterreich, Frank-
reich, Italien, England und Belgien die Reprodudtionen von Werken des Alter-
thums und der Kunft?
2. Inwieweit können und follen Regierungen auf die Reprodudionen
durch Private Einflufs nehmen? — Sollen Staatsanftalten bei Reprodudtionen
mitwirken und in welchem Mafse?
3. Welche Erfahrungen hat man mit den verfchiedenen Reprodudtions-
materialien gemacht?
4. Sollen fyftematifche Reprodudtionen und in welcher Weife ver-
anlafst werden — fpeciell für Zwecke des Kunftunterrichtes und
des kunftgefchichtlichen Unterrichtes?
5. Soll auf die Preife der von öffentlichen Anftalten reproducirten
Gegenftände und in welcher Weife eingewirkt werden?
6. Auf welcher Grundlage können öffentliche Anftalten unter einander
mit reproducirten Werken in Taufch treten?
Hofrath v. Eitelberger erklärte darauf: „Das Oefterreichifche-Mufeum
wurde bereits aufgefordert, was Gypsabgüffe betrifft, die neuen Reprodudtionen
ordnungsmäfsig zu publiciren und ihr Erfcheinen allen Anftalten mitzutheilen. Die
Frage ift aufgeworfen, weil wir wohl in Beziehung auf Mitteleuropa über die
Adreffen einigermafsen orientirt find, weil wir aber für das Ausland in der
allergröfsten Verlegenheit find, wohin wir uns da zu wenden haben. Ich
würde fehr ‘gern erbötig fein, folche Adreffen in den Mittheilungen des
Oefterreichifchen Mufeums aufzunehmen und fie fo Allen zur Verfügung
zu ftellen.“
Die endgiltigen Befchlüffe lauten:
»Mufeen und öffentliche Kunftinfitute werden erfucht, Privilegien zur
Reproduction nur unter folchen Bedingungen zu ertheilen, welche der Ver-
waltung der betreffenden Inftitute eine Mitwirkung bei der Auswahl der zu
reproducirenden Gegenftände wahren.“
„Staatsanftalten, welche im Befitze kunfthiftorifcher oder zur Weckung
des Kunftfinnes wichtiger Werke find, mögen erfucht werden, felbft tüchtige
Reprodudtionen zu veranlaffen und zum Koftenpreife zu debitiren, da auf
diefer Grundlage allein öffentliche Anftalten unter einander durch Austaufch
von Reproductionen in Beziehung treten können.“
„Der kunftwifenfchaftliche Congrefs (als fachwiffenfchaftliche Inftanz)
befchliefst, das baierifche Unterrichtsminifterium zu erfuchen, eine Publication
der alten Pinakothek und der anderen baierifchen Staatsgallerien, insbefondere
auf photographifchem Wege unmittelbar nach den Originalen, in jeder Weife
zu begünftigen und zu ermöglichen, refpective es möge gegebenen Falles eine
würdige Ausgabe von Originalaufnahmen geftatten.“
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