DAS BAUERNHAUS
MIT SEINER
EENRICHTFTUNG UND SEINEN EERÄTHE
(Gruppe XX.)
Bericht von
IK.) Sceurore
Allgemeines.
Bei Feftftellung der Gruppen zur Wiener W eltausftellung von 1873 wurde
die XX. in folgender Weife näher beftimmt:
„Das Bauernhaus mit feinen Einrichtungen und feinem Geräthe:
a) ausgeführte Gebäude, Modelle ud Zeichnungen von Bauernhäufern
der verfchiedenen Völker der Erde;
db) vollftändig e eingerichtete und mit Geräthen ausgeftattete Bauernftuben.*
Diefe Beftimmung i ft leider nicht zugleich von fo} chen näheren Erläute-
rungen begleitet gewelen, die eine Uebereinfiimmung der Auffaffung in Bezug
auf Zweck und Ziel des Gegenftandes he rbeigeführt hätten. Mindeftens ift das
Specialprogramm der XX. Gruppe vom ı. O&ober 1871 nicht überall richtig
gefafst worden. Diefs hatte die F olge, dafs die Aufftel llung diefer Gru
weder, weil man den Zweck nicht einfah , übergangen w urde,
Seite eines hervorragend praktifchen Volkes wie die Engländer
unter ganz verfchie sdenen Gefichtspunkten aufgefafst wurde, oder.
unklaren Auffaffung, verfehlte un: ı zwecklofe Darftellungen erzielte.
Wir wöllen een davon, dafs von „Bauernhäufern der verfchiedenen
Völker der Erde“ eigentlich wohl nicht die Rede fein kann, indem eine auf Acker-
bau und V Den Wirthfchaft und fomit ein Bauernftand nur über-
haupt bei einem en Kreis von Völkern vorhanden ift. Wir müffen ferner
a in Bezug a diefe Völker wohl den weiteften Begriff für Bauernftand gelten
laffen, denn nicht überall ift der Grundbefitz in der Händen von Bauern im
engeren Sinne, den der Deutfche mit dem Worte v erbindet; es werden demnach
nicht nur Vollbauern und H albbauern, fondern auch Koffaten oder
Büdner, Häuslinge oder Kleinhäusler und Pächter hierals Bauern
anzufehen fein, wenn fie fich nur mit Feldbau befchäftigen und nicht einem
ftädtifchen Gemeinwefen, fondern einer Landgemeinde angehören.
auf-
PPpe, ent-
wie z. B. von
; oder dafs fie
in Folge einer