Full text: Das Bauernhaus mit seiner Einrichtung und seinem Geräthe (Heft 51)

  
  
DAS BAUERNHAUS 
MIT SEINER 
EENRICHTFTUNG UND SEINEN EERÄTHE 
(Gruppe XX.) 
Bericht von 
IK.) Sceurore 
Allgemeines. 
Bei Feftftellung der Gruppen zur Wiener W eltausftellung von 1873 wurde 
die XX. in folgender Weife näher beftimmt: 
„Das Bauernhaus mit feinen Einrichtungen und feinem Geräthe: 
a) ausgeführte Gebäude, Modelle ud Zeichnungen von Bauernhäufern 
der verfchiedenen Völker der Erde; 
db) vollftändig e eingerichtete und mit Geräthen ausgeftattete Bauernftuben.* 
Diefe Beftimmung i ft leider nicht zugleich von fo} chen näheren Erläute- 
rungen begleitet gewelen, die eine Uebereinfiimmung der Auffaffung in Bezug 
auf Zweck und Ziel des Gegenftandes he rbeigeführt hätten. Mindeftens ift das 
Specialprogramm der XX. Gruppe vom ı. O&ober 1871 nicht überall richtig 
gefafst worden. Diefs hatte die F olge, dafs die Aufftel llung diefer Gru 
weder, weil man den Zweck nicht einfah , übergangen w urde, 
Seite eines hervorragend praktifchen Volkes wie die Engländer 
unter ganz verfchie sdenen Gefichtspunkten aufgefafst wurde, oder. 
unklaren Auffaffung, verfehlte un: ı zwecklofe Darftellungen erzielte. 
Wir wöllen een davon, dafs von „Bauernhäufern der verfchiedenen 
Völker der Erde“ eigentlich wohl nicht die Rede fein kann, indem eine auf Acker- 
bau und V Den Wirthfchaft und fomit ein Bauernftand nur über- 
haupt bei einem en Kreis von Völkern vorhanden ift. Wir müffen ferner 
a in Bezug a diefe Völker wohl den weiteften Begriff für Bauernftand gelten 
laffen, denn nicht überall ift der Grundbefitz in der Händen von Bauern im 
engeren Sinne, den der Deutfche mit dem Worte v erbindet; es werden demnach 
nicht nur Vollbauern und H albbauern, fondern auch Koffaten oder 
Büdner, Häuslinge oder Kleinhäusler und Pächter hierals Bauern 
anzufehen fein, wenn fie fich nur mit Feldbau befchäftigen und nicht einem 
ftädtifchen Gemeinwefen, fondern einer Landgemeinde angehören. 
auf- 
PPpe, ent- 
wie z. B. von 
; oder dafs fie 
in Folge einer 
  
  
     
  
    
    
  
    
  
  
  
   
    
   
     
       
     
       
    
       
    
     
         
   
	        
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