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eichen- und Kunftunterricht, 2
aber ein, dafs es bei der ungleichen Vorbildung der Schüler fchwierig fei, neben
dem Talente zugleich den Fleifs zu belol hnen, ınd fo wurden (1854) ftatt deffen
Stipendien a Leider fpielte dabei die Speculation der Lehrherren wieder
eine die Sache verkennende Rolle und 1 -r Nutzen für das Allgemeine blieb pro-
blematifch. Es wurden fodann (1864) zahlreiche N bendguri eröf ffnet, um reichere
Gelegenheit zur Fortbildung der Gewerbetreibenden zu geben und damit die Zahl
der öffentlichen Zeichenfchulen auf 33 vermehrt.* Es wurden Concurfe mit
Preifen eingeführt, die alle zwei Jahre bei Gelegenheit der Ausftellungen deı
„Union de beaux arts“ abgehalten wurden; aufserdem ftellte die Commune jedem
Vorfteher der Zeichenfchulen jährlich im Verhältniffe zur Schülerzahl Medaillen
zur Verfügung, die von dem betreffenden Profeffor an die fleifsigften Schüler zur
Vert heilung kamen. Um aber auch die Erwachfenen (Gehilfen, Gefelleı etc.) Zu
animiren und ‚das Intereffe zur Fortbildung rege zu ee wurden auch für
diefe jährliche Concurfe mit Auszeichnungen gefchaffeı
Greard unterziehtferner
die in Frankreich beftehenden Fachfe le en einer ee Kritik, fucht in
Beifpielen die Verhältniffe des allgemeinen und len, Unterrichtes in den
verfchiedenen Anftalten darzulegen und entwirft mit Zugrundelegung der en.
nach welchen die bereits beftehenden Schulen zu Creuzot, Na De und
Paris eingerichtet find, das Programm für eine Mufterfchule, welche den Anfor-
as der Zeit und den Verhältniffen von Paris am a ı, le
In den,e onclufion sapfr ehlt der Autor dann der Regierung, dafs in Paris fogleich
eine ne artige Schule zu errichten fei, die allen fpäter zu fchaffenden als Mufter
dienen foll; dafs ferner die Bevölkerung von der Regie rung aufzufordern fei, die
Lehrjungen zum Befuche der F
ortbildungscurfe zu ve srhalten; dafs die Regierung
die von den Genoffenfchaften erhaltenen Gewerbefchulen unterftütze und die Ent-
ne der fonftigen Zeichenfchulen in jeder Hinficht fördere. Die leitenden
Behördenmsäind diefen Wünfchen bisher im vollften Maf senachgekommen undh a
in einer Reihe von Verfügungen dargelegt, dafs fie den kunftgewerblichen Unte
richt felbft in den ärgften politifchen Kämpfen nicht aus dem Auge verlieren und
gerade darin die on des Landes fuchen.
Als „Reglement general fur l’enfeignement du deffin dans les &coles pri-
maires et dans les claffes d 'aprentis ou d’adulte de la ville de Paris“ gelten noch
die Verordnungen vom Jahre 1805 (von Duruy und C. E. Haufsmann).
Die Prüfung, welche Zeichenlehrer der &coles municipales vor der hiezu
beftimmten Commiffion abzulegen haben, befteht für das freie Zeichnen: r. In deı
Ausführung einer Zeichnung nach einem Gypsornamente; 2. in einer Zeichnung
nach einer antiken Statue; 3. in einer vollkommen Aurchgebildeten Zeichnung
ler menfchlichen Geftalt nach der Natur; 4. aus einer freien Compofition eines
Ornamentes mit figuralen Motiven (kann nach Belieben von den Candidaten
gezeichnet oder modellirt werden); 5. in der Corredtion eines Ornamentes und
einer Figur an einer Schülerzeichnung, welche der Candidat vor der Commiffion
(en expliquant a haute voix) vorzunehmen hat.
Für das Linearzeichnen hat der Candidat: ı. Nach einem gegebenen Pro-
gramme eine architektonifche Aufgabe, und 2. eine Aufgabe aus der arftellenden
Geometrie zu löfen; ferner 3. mündliche Prüfung abzulegen über die Elemente
der Mathematik, Geometrie, darftellende Geometrie, Perfpedive, a uitektur und
Mechanik.
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Im Jahre 1851 gab es deren blofs fechs.
“=# Die noch beftehenden Beftimmungen hiefi
Anttalt können 3, die der
W Sn pfe theilnehmen.
Locale der Adminiftr:
1. die c ie eines O1
einem Gypsmodell.
Jeder Me:
find folgende: Vonje 25
reffende Profeffor ihren Fortfchri
schüler der verfchiedenen Schul famn
ion und haben unter Auffic zwei Zeichnungen zu und zwar
amentes nach gebener Vorlage und 2. die Cor )ie eines Orna nach
jährlich drei Preife und fechs ee Erwähnungen verliehen.
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lle ift ein vom Pr
äfecten unterzeichnetes Diplom beigegeben.