Full text: Musikalische Lehrmittel und das musikalische Erziehungs- und Bildungswesen (Heft 8)

   
   
  
   
   
   
  
  
   
  
  
  
  
    
  
   
   
  
   
   
  
  
  
  
  
   
    
   
  
    
   
    
   
    
    
    
  
   
   
  
  
  
  
  
  
  
  
   
   
  
   
   
   
    
  
   
       
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Mufikalifche Lehrmittel. 19 
und auszubilden, ift die Aufgabe diefes Unterrichtes. Der Unterricht im 
Orgelfpiel foll die Seminariften befähigen, einft das Amt eines Organiften 
würdig zu verwalten. Dazu gehört mindeftens, dafs diefelben jeden aus- 
gefetzten Choral nach dem Hiller'ichen oder einem ähnlichen Choralbuche, 
fowie gedruckte einfache Zwifchen- und leichte Vorfpiele mit kunftgemäfsem 
Vortrage vom Blatte fpielen lernen. Die Gefchicklichkeit, gute Zwifchen- 
fpiele und kurze, durchaus kirchlich gehaltene Vorfpiele felbft zu erfinden, 
if wünfchenswerth, und wird darum ebenfalls, jedoch nur bei dazu hin- 
reichend begabten Zöglingen, ernftlich anzuftreben fein. Dem Unterrichte 
ift eine gute Orgelfchule zu Grunde zu legen, welche von den elementaren 
Manual- und Pedalübungen ausgehend, nach inftrudtiver Methode zum 
Vortrage von Orgelcompofitionen verfchiedener Form führt und’ auch für 
höhere technifche Leiftungen, welche jedoch nur mit gut befähigten 
Schülern erreicht werden können, einen ficheren Weg bahnt. Sobald die 
elementaren Uebungen der Schüler abfolvirt find, was in der Regel nach 
einem halben Jahre möglich fein wird, tritt das Choralfpiel als ftehende 
Uebung ein und wird mit den Uebungen der Orgelfchule bis zum Schluffe 
der Seminar-Bildungszeit fortgefetzt. Aufserdem ift ein kurzer Unterricht 
über den Bau der Orgel, fowie über die bei diefem Inftrumente vorkom- 
menden Fehler und deren Abftellung zu ertheilen. 
Der Unterricht im Gefange ift für den künftigen Beruf in Kirche 
und Schule von grofser Bedeutung und überdiefs als eines der wichtigften 
Mittel zu behandeln, in fittlicher und äfthetifcher Beziehung veredelnd und 
bildend auf das Gemüth der Seminarzöglinge einzuwirken. Der Gefang- 
lehrer hat daher vor Allem die technifche Ausbildung der Stimme und des 
Gehörs durch wohlgeordnete Uebungen in der Tonbildung und im Treffen 
zu pflegen, demnächft aber als Hauptaufgabe anzufehen, dafs, fo lange es 
noch an einem Landes-Gefangbuche fehlt, jeder Schüler von den in den 
Gefangbüchern des Bezirks gangbarften Choralmelodien in der Regel 60 
bis 70 auswendig, die übrigen aber ficher von Noten fingen lerne. Endlich 
find, wie gute Lieder, fo insbefondere geiftliche Figuralgefänge zu üben 
und die Zöglinge nicht nur in Bekanntfchaft mit hieher gehörigen guten 
Tonerzeugniffen zu fetzen, fondern auch zu paffenden Wahlen für feftliche 
Gelegenheiten zu befähigen. 
Der Unterricht im Generalbafs hat zunächft ein einfaches theore- 
tifches Verftändnifs derjenigen Tonftücke zu vermitteln, die der Schul- 
lehrer als Gefanglehrer, Cantor und Organift einzuüben oder vorzutragen 
hat, fodann foll er die dazu befähigten Schüler zu corredter Invention ein- 
facher Vor- und Zwifchenfpiele für die Orgel führen. Die Unterweifung hat 
fich nur innerhalb des reinen Satzes zu bewegen und da zu behandeln: 
die Lehre von den Tonleitern und Intervallen, von den Accorden und 
deren Verbindung zu mufikalifchen Sätzen, von der Modulation, von den 
Cadenzen und Nebennoten. In den praktifchen Arbeiten ift in der Regel 
über den einfachen Choralfatz für vier Stimmen und die Anfertigung von 
ganz einfachen Vor- und Zwifchenfpielen nicht hinauszugehen. Während 
für den Gefangunterricht im Chore oder in einzelnen Seminar-Abtheilungen 
wöchentlich mindeftens drei, und für Generalbafs wöchentlich eine Stunde 
für jede Claffe getrennt anzufetzen find, find die übrigen Unterrichtsftunden 
für die mufikalifchen Uebungen von der gröfseren oder geringeren Anzahl 
der Zöglinge abhängig und darnach zu beftimmen.“ 
Der über die ausgeftellten Lehrmittel abgefafste fächfifche Katalog war, wie 
{chon früher erwähnt wurde, mufterhaft angeordnet. Bei den mufikalifchen Werken 
gibt er zunächft den Namen des Verfaffers, dann den Titel des Werkes, Verlagsort 
und Verleger. Zur Vollftändigkeit fehlt fomit nur die Angabe des Preifes. 
Unter die befferen Werke — wir richten uns nach der alphabetifchen Ordnung 
  
  
  
  
  
  
  
 
	        
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