14 Eduard Kaltner.
blinden Kinder im Kreife ihrer Angehörigen entweder ganz und gar vernach-
läffigt oder a let werden, wodurch fpäter der Unterricht fehr erfchwert wird.
Es erfcheint daher von gröfster Wichtigkeit, dafs, fo wie für fehende Kinder
Kinderbewahr-Anftalten, Kindergärten u. f. f. mit Nutzen gegründet werden, auch
für blinde Kinder diefe Vorforge nicht aufser Acht gelaffen werden folle. Die
Errichtung und anne derfelben wäre Pflicht des Staates
Die Aufgabe folcher Blindenvorfchulen beftünde im Wefentlichen darin,
dem phy en Se nde der blinden Kinder abzuhelfen, ihnen die üblichen An
wohnheiten zu nehmen, fie zur Selbftthätigkeit und Selbtthilfe anzuleiten und
geiftigen Anlagen naturgemäfs zu wecken und zu entwickeln,
den Grund zu einem fittlich frommen Leben zu legen.
Angemeffene Leibespflege in Be ezug auf Wohnung, Nah rung, Kleidung und
Beinlichkot, Stärkung der Kräfte durch freie Bewegung, Turnen und Thätigk eit,
Fröbel’s Spiele, elementarer Schulunterricht und eine geordnete Lebenswm ei fi id
die Mittel, deren fich diefe Vorfchulen bedienen müffen, um ihren Zw
erfüllen.
Sachfen befitzt eine folche Blindenvorfchule, und Herr DiretorReinh ardt,
der nach dem Vorredner das Wort ergreift, fpricht fich in anerkennenswerther
Weife über den Nutzen folcher Anftalten aus und fordert die anwefenden Mit-
glieder auf, alles aufzubieten, damit in jedem Lande folche Vorfchulen gegründet
werden. —
und durch Unterricht
eck zu
Wir haben uns bei verfchiedenen Gelegenheiten, namentlich aber fchon im
Jahre 1866 in mehreren Artikeln in dem Fachblatte „Ereie Schule*® a die
Wichtigkeit von Blindenvorfchulen susgeinzochen, raben dafür aber noch andere
Gründe als die durch Herrn Riemer bezeichneten.
Die meiften Blinden-Erziehungsinftitute, wie diefes namentlich bei dem
Wiener Inftitute der Fall ift, befinden fich in grofsen Städten, wo die N öglichkeit
geboten ift, den Zöglingen den weit gehendften Unte acht zu verfchaffen. Sie
find in der Regel auch fo ausgeftattet (freilich nicht auf Koften der Regierung,
fondern meift durch Privatunterftützung) dafs fie, wenn diefelben in der Hand
einer erfahrenen und nn Leitung ftehen und über tüchtige Lehrkräfte zu
verfügen haben, als Mufteranftalten des Landes gelten können und follen.
Nun erhalten diefe Anftalten durch die damit verbundenen Stiftungen, wie
diefes wiederin Wien derFallift, aus allen Provinzen Zöglinge. Darunter find denn
manche, bei denen, der geringen geiftigen Fähigkeiten wegen, eine folche Aus-
bildung, wie fie das Inftitut geben könnte, ganz unmöglich wird. Dagegen
fchlummert vielleicht da und dort ganz verborgen und von aller Welt ve ergellen,
ein Talent, aus dem fich Grofses machen liefse, wenn es das Glück hätte, in das
Inftitut aufgenommen zu werden, und fo verkümmert es, weil dem Keim
Swärmende Sonne, der fruchtbare ned und der befruchtende Thau fehlt.
Würden aber in je« der Provinz on eine, in den gröfseren zwei
Blindenanftalten errichtet, wie diefes in Amerika der Fall ift, und diefe re
fo eingerichtet, dafs die Zöglinge dafelbft die nötligke Schulbildung erhielten
und nach Umftänden, wenn diefelben eben nicht an ein Mufterinftitut des Landes
abgegeben werden können, weil ihnen hierzu der höhere Grad geiftiger Befähi-
gung mangelt, auch eine gewerbliche Ausbildung erlangen könnten; dann würde
die Mufteranftalt nur befonders begabte blinde Z Zöglinge zur weiteren Ausbildung
erhalten.
Solche Vorbildungsfchulen find aus Landesmitteln zu errichten und zu
erhalten, und mufs es möglich gemacht werden, dafs alle blinden, unterrichts-
fähigen Kinder Aufnahme finden. Was hier an Geldmitteln aufgewendet wird,
wird fpäter an Verforgungshäufern erfpart werden. —
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Der zweite Verhandlungstag war fehr zahlreich befucht und befanden fich
unter den Damen die Gräfinen Teleki und Bethlen.
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