Full text: Landwirthschaftliche Lehre und Forschung (Heft 61)

   
   
  
  
  
   
  
   
   
    
  
   
   
   
   
   
  
  
   
   
    
   
   
    
   
   
  
  
  
  
  
   
  
  
   
  
   
   
  
  
   
  
   
   
  
  
  
   
    
   
   
     
    
    
  
  
en Aus- 
wiffen- 
a 
JezlirKken 
hpomo- 
  
  
£ 
nen hat 
iften im 
tin dem 
Deal 
anitalitien 
ıiten um 
47 Qua- 
  
h Lehr- 
gerufen. 
\reter und 
ı, Landes- 
an Schul- 
ırfen er- 
   
  
Landwirthfchaftliche Lehre und Forfchung. 
halten ganz freien Unterricht und, wenn fie unbemittelt find, Unterftützungen von 
der Centralftelle, auch von den betreffenden Gemeinden und Vereinen. 
Seit dem Winter 1869 bis 1870 beftehen in Württemberg auch landwir th- 
fchaftliche Winterfchulen und wiedie rafche Vermehrung (1869 bis 1870 
Ravensburg, 1870 bis 1871 Reutlingen, 1871 bis 1872 Heilbronn, 1872 bis 1873, 
Hall und Ulm) beweift, mit gutem Erfolge. Der Lehrplan ift auf zwei Winter 
berechnet; der Unterricht wird in wöchentlich 36 Stunden ertheilt, und zwar in der 
deutfchen Sprache, Rechnen, Geographie, Geometrie, Chemie, Phyfik und Mecha- 
nik, Thierkunde, Landwirthfchaft, Zeichnen. Die landwirthfchaftlichen Winter- 
fchulen haben neben den übrigen landwirthfchaftlichen Bildungsanftalten ihre 
felbftftändige Bedeutung. Siehaben mit den Acker- und Weinbau-Schulen gemein 
den’ methodifchen Unterricht, ertheilt von berufsmäfsigen Sachverftändigen, 
durch welch’ letzteren Umftand in Verbindung mit der Ausdehnung der Lehr- 
und der ihr gewidmeten Zeit, fie fich von den Fortbildungsfchulen 
unterfcheiden. Sie befchränken fich auftheoretifche Bildung mit 
Ausfchlufs: des’ praktife hen Betriebes. Als Ziel der landwirthfchaft- 
lichen Winterfchulen wird bezeichnet: Anregung und Anleitung zum felbftftändi- 
gen Nachdenken, Fortbildung in den der Volksfchule angehörigen Fächern, 
insbefondere Fertigung von Auffätzen, Rechnen, Erlangung der Kenntnifs des 
Wefentlichen aus der Naturkunde, Hauptgrundfätze der Landwirthfchaft, der 
Thier- beziehungsweife Thierheilkunde. Zugleich wird auch Veredlung der 
Sitten. namentlich des gefelligen Verkehrs angeftrebt und Gelegenheit zu einer 
felbftftändigen angemeflenen Bewegung aufserhalb der Heimat oder dem Betriebe 
eines landwirthfchaftlichen Gutes und damit ein Beitrag zur Bildung des Cha- 
aufgabe 
rakters geboten. 
Alle diefe Schulen ftehen unter der 
die Landwirthfchaft, welche den aus Staats mitt 
und jeweiligen Landwirthfchaftslehrer beruft. 
Ackerbaufchulen befitzt Württemberg vier: die fchon im Jahre 1818 
in Hohenheim für den Neckarkreis, Ellwangen (1843) für den Jaxtkreis, 
Kirchberg (1851) für den Schwarzwald- 
nächften Aufficht der Centralftelle für 
eln zubefoldenden Vorftand 
gegründete 
Ochfenhaufen (1843) für den Donaukreis, 
kreis. 
Alle diefe Schulen gehören zu den fogenannten praktifch-theoretifchen, das 
heifst, die Zöglinge werden neben dem theoretifchen Unterrichte praktifch in dem 
mit der Schule verbundenen Gutsbetriebe verwendet. Der Vorfteher der Schule,der 
zugleich Pächter der mit der Anftalt verbundenen Staatsdomäne ift und als folcher 
diefes Gut für eigene Rechnung bewirthfchaftet, wird auf Vorfchlag des Cultus- 
minifteriums durch den König, der Lehrer von der Centralftelle auf den Vorfchlag 
des Vorftehers ernannt. Die Dienft- und Penfionsverhältniffe der Lehrer an den 
Ackerbaufchulen find denjenigen eines Volksfchul-Lehrers gleich. Der von dem 
Vorfteher anzuftellende Wirthfchaftsauffeher bedarf der Approbation der Cen- 
tralftelle. Wöchentlich in zwei Stunden ertheilt auch ein Thierarzt Unterricht. Die 
Unterrichtsfächer find: Pflanzenbau, Thierzucht, Lehre von den landwirthfchaft- 
lichen Gewerben, Einrichtung und Betrieb kleiner Wirthfchaften, deutfche Sprache, 
Arithmetik, Geometrie nebft Feldmeffen, Thierheilkunde, das Nöthige aus der 
allgemeinen Naturlehre mit Rückficht auf Landwirthfchaft. 
Der Curfus it ein dreijähriger und nur bei Kirchberg wurde feit 
Herbft 1872 ein Verfuch mit einer blos zweijährigen Lehrzeit eingeleitet. 
Den Zöglingen hat wöchentlich der Vorfteher im Winter vom I. November 
bis zur Befteilung der Sommerfaat wenigftens 7, im Sommer mindeftens 6 Stunden, 
der Lehrer im Winter mindeftens 10, im Sommer mindeftens 6 Stunden regel- 
mäfsigen Unterricht nach den aufgeftellten Lehrplänen zu geben. Die Dauer der 
bei der Wirthfchaft zu leiftenden Arbeit ift während .des Frühjahres, Sommers 
und Herbftes täglich auf 10 Stunden feftgefetzt und vermindert fich im Winter 
mit der Abnahme des Tages bis auf 8 Stunden. 
  
  
  
  
  
  
 
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.