Full text: Allgemeine Bildungsmittel (Heft 67)

  
ANHANG 
DER INTERNATIONALE PATENTCONGRESS ZUR ERÖR- 
TERUNG DER FRAGE DES PATENT SCHUTZES, 
ABGEHALTEN IN WIEN, IM AUGUST 1873. 
Nach den ftenographifchen Protokollen bearbeitetvon 
D®- CARL TH. RICHTER, 
0.0. Profefor der Staatswiffen/chaften an der Univerfität zu Prag. 
„Der Schutz der Erfindungen ift in den Gefetzgebungen aller civilifirten 
Nationen zu gewährleiften: weil das Rechtsbewufstfein der civilifirten Nationen 
den gefetzlichen Schutz der geiftigen Arbeit verlangt; weil er.. neue tech- 
nifche Gedanken ohne Zeitverluft und in glaubwürdiger Art zur allgemeinen 
Kenntnifs zu bringen, das einzig praktifche wirkfame Mittel bildet; . weil den 
Ländern, welche kein rationelles Patentwefen haben, dadurch grofser Nachtheil 
erwächft, dafs ihre talentvollen Kräfte fich Ländern zuwenden, in denen ihre 
Arbeit gefetzlichen Schutz findet: weil erfahrungsgemäfs der Patentinhaber am 
wirkfamften für fchnelle Einführung feiner Erfindung forgt.“ 
Diefe Befchlüffe und Erklärungen des internationalen Patentcongreffes 
rechtfertigen wohl zur Genüge, warum wir die kurz zulammengefafste Bericht- 
erftattung über den Patentcongrefs den focialpolitifchen Bildungsmitteln als einen 
Anhang beigeben. Das Recht und das Gefetz, wie Gefellfchaft und Staat es aus- 
bilden, ift Schule und Erziehung für die Völker und für die Einzelnen im Volke. 
Es ift ein Zeichen der Cultur und zu gleicher Zeitein Träger und ein Förderer der 
Culturentwickeiung. Die Rechtsgefchichte, das Werden und Bilden der Gefetze, 
follte den gröfsten Raum in der Culturgefchichte der Menfchheit einnehmen. Es 
nimmt ihn leider nicht ein, aber zum Glück hat die Rechtsgefchichte fich felbtt- 
ftändig entwickelt und liefert der Forfchung genügendes Material. Das Patent- 
recht ift ein Theil der gefammten Rechtsentwicklung der QJulturvölker; 
fprucht nicht nur diefelbe Stellung und Bedeutung wie j 
fordert fogar heute wenigftens noch bei der 
Geftalt etwas mehr. Es fordert die ganze Kraft des Geiftes, denn es hat erft noch 
eine Rechtsfphäre zu fchaffen, welche, den Klardenkenden vollkommen bewufst, 
durch mehr als ein Jahrhundert aber, und felbft heute noch, geleugnet und betftrit- 
ten wird. Dadurch verfchwindet nicht nur die geiftige und materielle Arbeit in 
ihrem Rechte auf Ausnützung der in ihr gelegenen Werthe, es wird die Arbeits- 
thätigkeit, die Leiftung, der arbeitende Menfch felbft in feiner Freil 
Ein tüchtiger Menfch, ein fchaffender Geift foll der Nützlichkeit w 
ausbeuten wollen, Allen geopfert werden. 
es bean- 
edes andere. Recht, es 
mangelnden Entwicklung feiner 
ıeit vernichtet. 
‚egen, die Alle 
„Die Idee“, fchreibt C. William Siemen s an den Ehrenpräfidenten des 
internationalen Patenteongreffes, Freiherrn vy. Schwarz-Senborn, als er ihm das 
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