Der internationale Patentcongrefs. [979]
gabe gefetzt, alfo Freiheit der Arbeit, Erziehung derfelben innerhalb des fchützen-
den Rechtes. Das Zweite, was wir bemerken müffen, ift die keineswegs befon-
ders neue Beleuchtung des fo fehr beftrittenen Patentrechtes durch die im Congreffe
vereinten Theoretiker und Praktiker. Es ift faft Alles fchon gefagt worden, und
es fei geftattet hier vorerft der Theorie zu gedenken, die derCongrefs nur wieder
betonte. Wir verweifen auf Klofterm ann „das geiftige Eigenthum an Schrif-
ten, Kunftwerken. Erfindungen u. f. w“ Rofenthal „der Erfindungsfchutz*,
Jannafch „der Mufterfchutz und die Gewerbepolitik des deutfchen Reiches“,
dann auf die ältere Leiftung Carl Th. Richter „Kunft und Wiffenfchaft und ihre
Rechte im 'Staate 1863“ und Carl Th. Richter „Kunft und Wiffenfchaft in
Gewerbe und Induftrie“, die beiden Schriften, in welchen zuerft die moderne
Theorie der Lehre vom geiftigen Eigenthum, des Patentrechtes, des Marken- und
Mufterfchutzes auf den Gefetzen der Wirthfchaftslehre und als ein einheitlicher
fyftematifcher Bau dargeftellt wurde.
Wir gedenken dabei nicht der grofsen englifchen und franzöfifchen Lite-
ratur, welche wir keineswegs vergeffen wiffen möchten. Wir haben England die
Anregung der Theorie, Frankreich die erfte Begründung des Rechtes zu danken.
Was die Bildung und Entftehung des Patentcongreffes anbelangt, fo kehrt
diefelbe ganz auf die Initiative Sr. Excellenz des Herrn Baron Schwarz-Sen-
bornzurück. „Der Patentcongrefs, geftatten Sie mir, dafs ich es ausfpreche,
ohne mir den Vorwurf der Unbefcheidenheit zuzuziehen, ift erft durch mich her-
vorgerufen worden; es ift der erfte internationale Patentcongrefs. Als im Septem-
ber 1871 das Programm der Weltausftellung von 1873 erfchien, wurde dasfelbe in
alle Sprachen überfetzt und an alle Nationen verfendet mit der Einladung Sr.
Majeftät unferes erhabenen Monarchen, theilzunehmen an 'diefem friedlichen
Wettkampfe aller Nationen. Sie wurde freundlich erwiedert, doch wurden auch
Befürchtungen ausgefprochen, dafs, wenn die Weltausftellung, wie unfer Wunfch
war, befchickt werden folle. namentlich auch mit neueren Erfindungen und Erzeug-
niffen, welche Rechenfchaft ablegen von dem ganzen Fortfchritte der feit der
letzten Weltausftellung im Jahre 1867 gemacht worden ift, dafs dann durch eine
unberechtigte Nachahmung der Ausfteller oder Einfender in zweifacher Weife
gefchädigt werden könnte; einmal dadurch, dafs er fich felbft eine Concurrenz
fchaffe, und dann, dafs durch ungefchickte oder nicht gelungene Nachahmung die
Beurtheilung des eigenen Erzeugniffes gefchädigt werde... ... Es wurde defshalb
von Seite der öfterreichifchen Regierung eine Vorlage an die beiden Häufer des
Reiches gemacht und dafelbft ein Gefetzentwurf zu Stande gebracht, welcher... .
jedem Theilnehmer an der Ausftellung auf deffen Verlangen den unentgeltlichen
gefetzlichen Schutz für die Erfindung, welche er auf der Ausftellung zur Schau
bringt durch das ganze Jahr 1873 zufichert. Es wurde ferner hervorgehoben, dafs,
wenn der Ausfteller..... den ihm gegebenen Schutz für längere Zeit erweitern
wolle, er nach öfterreichifchem Gefetz ein Erfindungspatent nehmen könne und
jedem Austfteller..... nach dem Gefetze fein Patent bis 15 Jahre verlängert
werdenkann. .. ; Trobdem wurden weitere Befürchtungen ausgefprochen;
namentlich trat der Wunfch zu Tage, dafs es möglich gemacht werde, aus Anlafs
der Weltausftellung die Frage des internationalen Patentfchutzes zur Sprache zu
bringen, damit Gelegenheit geboten werde, den feit langen Jahren vorhandenen
Beftrebungen Einzelner gleichfam einen Brennpunkt zu geben.*
Und fo entftand der internationale Patentcongrefs und vor demfelben fchon,
wie Baron Schwarz in der oben angedeuteten Eröffnungsrede darftellte, ein Patent-
gefetz, das mehr als manches Andere, was auf dem Congrefs gefprochen wurde,
dem Gedanken Ausdruck verleiht, dafs Sein oder Nichtfein des Erfindungsfchutzes
nur durch die Frage der praktifchen Nützlichkeit, wie mehr oder weniger alles
Recht, entfchieden wird. William Siemens fagte daher, an die Rede Baron
Schwarz anfchliefsend, dankend und beweifend zugleich, mit fehr viel Recht:
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