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Vorfitzenden der Conferenz präfentirt und Herr H
ofrathv. Schrötter erklärte,
/s) keine technifchen Hinderniffe
Ein folches Stück fei, bemerkte der Vorfitzende, nicht blofs leichte:
fondern auch für den gemeinen Mann verftändlicher, als wenn man
z Pereenten ausdrücke; mancherwärts, z. B. in Amerika
das Gold gewogen, Io Dollars feien dann
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gleich ı0 Gramm, 5 Dollars eich
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8 Gramm, 2‘, Dollars gleich 4 Gramm u. f. w.
Befonders fei noch zu bemerken, dafs das in Vorfchlag gebrachte Syftem
nur eine Reform in den beftehenden Münzfyftemen bewirke, keineswegs aber
einen Umfturz, wie z.B. die Einführung der Mark in Süd-Deutfchland eine
Revolution in den Preifen hervorbringen und die Quelle von Strikes fein würde.
Sonach wurde als internationale Haupt-Goldmünze ein metrifches Stück
7'/. Gramm feinen Goldes in einem Rauhgewicht von 8 Gramm und als
internationale Rechnungseinheit der metrifche Dollar von I, Gramm, ein-
getheilt inIoo Cents, welcl
1er %49 Percent weniger als der Vereinigten Staaten
Dollar ift, angenommen.
Ueber den III. Punkt bemerkte der Vorfitzende, dafs .die Einführung des
Münzfyftemes nicht durch den Abfchlufs von Münzverträgen zu erfol-
i fondern dafs jeder Staat ein natürliches Intereffe an der Adoption
ines Syftemes habe, welches feine Zweckı
eines Dyltemes habe, welches feine Zweckmi
iur von jedem Staate eine ftren:
igkeit in fich felber trägt. Es wäre
Münzpolizei im eigenen Intereffe zu üben. Die
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Beftimmungen des deutfchen Münzgefetzes über die Vollwichtigkeit der Münzen
lative Mafsregeln.
-in Staat, welcher fich die Circulation feiner Münzen im Intereffe feiner eig
Angehörigen in fremden Ländern fichern wolle, müffe es durch folche od
a
lafsregeln thun.
nd die Einlöfung der Scheidemünzen feien zweckmäfsige, legis
ähnliche N
Mit diefer Berathung wurden folgende Befchlüffe gefafst. die wir im
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Wichtigkeit der Sache unferer Darftellung noch einverleiben.
Iintere[fe der
Die Befchlüffe der internationalen Münzconferenz lauten:
In Erwägung:
I. dafs Gold vermöge feines Werthes und feiner Transportfähigkeit fich
ge es’:
beffer als Silber zu Geld eignet, wenn es fich um gröfsere Beträge der e«
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Metalle und namentlich um die Bedürfniffe des Reifeverkehres handelt;
2
dafs ein Land, welches die Doppel- oder Wahlwährung hat, nach und
nach zu Silber als feiner alleinigen Werthmafs getrieben werden kann, da das
Gold ins Ausland ftrömt, fo oft es dort höher gefchätzt wird als fein gefetzlich
fettgeftellter Werth:
erklärt die Conferenz:
als gefetzliches Zahlungsmittel zu einem befchränkten Betrage, der reinen
Silber- fowohl als auch der Doppel- oder Wahlwährung vorziehen
ift, und
b) dafs eine internationale Goldmünze, fowie eine gemeinfame Gold-
Rechnungseinheit eingeführt werden follten in allen Ländern, welche
fchon eine reine Goldwährung haben, oder welche fie allmälig einzuführen
wünfchen, indem fie dem Golde ein befonderes Umlaufsgebiet einräumen,
welches fich allmä erweitert, bis die Silberwährung vollftändig ver-
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drängt
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In Erwägung der folgenden Thatfachen:
1. Da das metrifche Gewicht von allen civilifirten Völkern als international
anerkannt worden, fo mufs fowohl der Feingehalt als das Rauhgewicht der
a) dafs die reine Goldwährung, mit Scheidemünzen von Silber und Kupfer
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