Full text: Der Welthandel (Heft 28)

     
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
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Vorfitzenden der Conferenz präfentirt und Herr H 
  
  
   
ofrathv. Schrötter erklärte, 
/s) keine technifchen Hinderniffe 
Ein folches Stück fei, bemerkte der Vorfitzende, nicht blofs leichte: 
fondern auch für den gemeinen Mann verftändlicher, als wenn man 
z Pereenten ausdrücke; mancherwärts, z. B. in Amerika 
das Gold gewogen, Io Dollars feien dann 
eEWerüe 
gleich ı0 Gramm, 5 Dollars eich 
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8 Gramm, 2‘, Dollars gleich 4 Gramm u. f. w. 
Befonders fei noch zu bemerken, dafs das in Vorfchlag gebrachte Syftem 
nur eine Reform in den beftehenden Münzfyftemen bewirke, keineswegs aber 
einen Umfturz, wie z.B. die Einführung der Mark in Süd-Deutfchland eine 
Revolution in den Preifen hervorbringen und die Quelle von Strikes fein würde. 
Sonach wurde als internationale Haupt-Goldmünze ein metrifches Stück 
7'/. Gramm feinen Goldes in einem Rauhgewicht von 8 Gramm und als 
internationale Rechnungseinheit der metrifche Dollar von I, Gramm, ein- 
getheilt inIoo Cents, welcl 
1er %49 Percent weniger als der Vereinigten Staaten 
Dollar ift, angenommen. 
Ueber den III. Punkt bemerkte der Vorfitzende, dafs .die Einführung des 
Münzfyftemes nicht durch den Abfchlufs von Münzverträgen zu erfol- 
  
i fondern dafs jeder Staat ein natürliches Intereffe an der Adoption 
ines Syftemes habe, welches feine Zweckı 
eines Dyltemes habe, welches feine Zweckmi 
iur von jedem Staate eine ftren: 
  
igkeit in fich felber trägt. Es wäre 
Münzpolizei im eigenen Intereffe zu üben. Die 
  
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Beftimmungen des deutfchen Münzgefetzes über die Vollwichtigkeit der Münzen 
  
lative Mafsregeln. 
-in Staat, welcher fich die Circulation feiner Münzen im Intereffe feiner eig 
Angehörigen in fremden Ländern fichern wolle, müffe es durch folche od 
a 
lafsregeln thun. 
nd die Einlöfung der Scheidemünzen feien zweckmäfsige, legis 
  
  
    
  
   
ähnliche N 
Mit diefer Berathung wurden folgende Befchlüffe gefafst. die wir im 
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Wichtigkeit der Sache unferer Darftellung noch einverleiben. 
Iintere[fe der 
Die Befchlüffe der internationalen Münzconferenz lauten: 
  
In Erwägung: 
I. dafs Gold vermöge feines Werthes und feiner Transportfähigkeit fich 
ge es’: 
  
beffer als Silber zu Geld eignet, wenn es fich um gröfsere Beträge der e« 
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Metalle und namentlich um die Bedürfniffe des Reifeverkehres handelt; 
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dafs ein Land, welches die Doppel- oder Wahlwährung hat, nach und 
  
nach zu Silber als feiner alleinigen Werthmafs getrieben werden kann, da das 
Gold ins Ausland ftrömt, fo oft es dort höher gefchätzt wird als fein gefetzlich 
fettgeftellter Werth: 
erklärt die Conferenz: 
als gefetzliches Zahlungsmittel zu einem befchränkten Betrage, der reinen 
Silber- fowohl als auch der Doppel- oder Wahlwährung vorziehen 
ift, und 
b) dafs eine internationale Goldmünze, fowie eine gemeinfame Gold- 
Rechnungseinheit eingeführt werden follten in allen Ländern, welche 
fchon eine reine Goldwährung haben, oder welche fie allmälig einzuführen 
wünfchen, indem fie dem Golde ein befonderes Umlaufsgebiet einräumen, 
welches fich allmä erweitert, bis die Silberwährung vollftändig ver- 
© 
drängt 
  
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14} 
itt. 
IL. 
In Erwägung der folgenden Thatfachen: 
1. Da das metrifche Gewicht von allen civilifirten Völkern als international 
anerkannt worden, fo mufs fowohl der Feingehalt als das Rauhgewicht der 
  
  
a) dafs die reine Goldwährung, mit Scheidemünzen von Silber und Kupfer 
   
  
  
  
  
   
  
     
    
    
   
   
  
  
   
     
    
  
     
   
   
   
   
   
  
    
  
        
      
     
  
  
   
     
        
  
      
      
    
  
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