Full text: Russland (Heft 70)

    
        
     
      
     
   
      
     
   
     
      
    
      
      
         
  
   
     
     
     
  
ne gi 
= : = en 4 
des Krimkrieses reorganifirt wurde L 
  
» man der Bronze den Vorzug; nach 
5 Arh 17 -anıleı{r tfcttahl_(: {c} it, [ + 
von 1500, wo dich die preufsifchen Gufsftahl-Gefchütze fo gut 
bewährt hatten, ging man zum Gufsftahl über, und es war fchon nahe daran, d: 
die Bronze 
  
dem Feldzuge 
    
  
fchütze ganz verdrängt worden wären. Da trat abermals ein 
Schwankung zu Gunften dei Bronze ein, und diefe ift in diefem Augenblicke entfchie 
den die SE rrfchende. Aus diefem Metalle find auch die ruffifchen Mitrailleufen 
oder Kartätfchg eichütze, wie man fie hier nennt. Man fcheint hier bis 
  
  
  
eine Beföndete Vorliebe für diefe Gefchütze zu befi tzen ; wenigftens läfst man fie 
bei den Manövern immer tüchtig knallen. 
Eine Ei 
Scharochen. 
     
ıthümlichkeit der ruffifchen Artillerie find die fogenannten 
a Es find diefs Gefchoffe, die einen cylindrifchen, mit Bleikugeln 
efüllten Hintertheil haben, während der vordere Au aus einer runden 
efteh 
ercul 
  
Kugel 
t. Wenn die im cylindrifchen Theile befindliche Sprengladung durch den 
Tionszünder zum Explodiren gebracht wird, löft fich die Rundkugel vom 
FRE Gefchofs ab und wirkt nun felbftftändig. Mit diefen Gefchoffen ift man 
alfo im Stande, gleic hzeiti die feindlichen Tirailleure und ihre Referven zu 
befchiefsen. Man ift in Rufsland fehr für diefe Gefchofsart eingenommen, und 
wenn die augenblicklich noch hinfichtlich der Zerftörungskraft der Scharochen 
angeftellten Verfuche günftig ausfallen, fo wird die ruflifche Feldartillerie in 
ı 
Zukunft überwiegend mit diefer Gefchofsart ausgerüftet werden. Im übrigen 
          
  
Europa fcheint man von der Exiftenz derfelben bis jetzt wenig gewufst zu 
Die Befp annung der ruffifche: 
    
haben. 
1 
Artillerie it wo möglich beffer wie je zuvor 
  
  
und geradezu prachtvoll; ich zweifle fehr, dafs diejenige irgend einer anderen 
Armee fich mit derfelben meffen kann. 
Wenn ich meine obi 
  
gen Ausfprüche über die ruffifche Armee in einem 
*ı 
    
    
    
I 
kurzen Urtheil zufammenfaffe, fo mufs dasfelbe alfo lauten. dafs diefelbe in den 
meiften Beziehungen 
noch 
Bezüglich de 
ICZUgılcı BEN 
deren Einführung 
rn 
sefetzes 
xufsland 
auf einem 
ziemlich weit vom Ziele entfernt itt. 
  
fehr 
guten We 
de, 
über dieallgemeineN 
Teit 
jedoch in manch 
Res 
11 
litä 
er Hinficht 
T-Wıenitpflicht, 
        
    
     
  
     
   
   
   
   
   
   
  
   
   
   
     
    
      
    
       
      
   
    
     
     
  
  
  
langer Zeit angeftrebt wird und von welcher 
   
man fich mit Recht 
00.000 bisher mil 
stfolge verfpricht (nach dem „Golos“ würden 
  
    
35 ti junge Leute militärp flichtig werden), hat am 
29. December 1873 di te Plenarfitzung, des Reichsrathes ftattgefunden, 
und durch das kaiferliche vom 13. Januar ift dasfelbe nun auch bereits in 
  
  
alfo mit dem Jahre 1874 in diefem mächtig wir- 
Kraft getreten. ] 
kenden Syfteme der Gleichftellune aller Stände und Berufe, in diefer wichtigften 
o- 
Pflicht jedes Staatsbürgers dem übrigen Europa gleich! Immer allgemeiner 
wird erkannt, dafs die Aufhebung der bisherigen Befreiung des Adels vom per- 
fönlichen Militärdienfte, fowie das Wegfallen der Möglichkeit für die Reichen. fich 
durch Geld demfelben zu entziehen, ein ebenfo wic htiger Schritt auf der Bahn 
der Reformen ift, als es die Befeit igung der Leibeige nfchaf ft und die gegenwärtige 
Einrichtung des ge eeten Tafizw bs war. Es kann zwar nicht fehlen und wird 
nicht fel ılen, dafs. lie praktifche Anwendung des neuen Gefetzes, namentlich 
den erften Jahren, ebenfo viele Uebelftände hervorrufen und I Enttäufchungen mit 
fich führen wird, als esin Folge der Aufhebung der Leibeigenfchaft und Einfüh- 
rung der Gefchwornengerichte der Fall gewefen ift, und ebenfo wird esin den 
een Jahren der Wirkfamkeit des neuen Militär-Dj ienftgefetzes nicht an einzel. 
nen Vorkommniffen fehlen, welche den gegenwärtigen Gegnern desfelben Recht 
zu geben fcheinen. Welches auf die Allgemeinheit angewendete Princip gäbe 
aber nicht Veranlaffung zur Befchwerde in einzelnen Fällen! Der Adel 
€ 
in 
  
kann es 
nicht verwinden, dass ihm ne eine feiner wefentlichften Prärosativen 
dadurch genommen wird, obgleich der ruffifche Adel thatfächlich auch bisher in 
der Armee gedient hat, aber freili ich auf dem We 
;e durch die Cadettenanftalten, 
nicht durch den Eintritt in Reih’ ae Glied, wie das neue Gefetz jetzt von ihm 
verlangt. Die Gerechtigkeit forde indeffen, hinzuzufügen, dafs nicht der Adel 
  
    
  
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.