Full text: Russland (Heft 70)

   
  
    
  
    
   
  
   
    
   
   
   
   
    
   
   
     
    
     
    
    
  
   
   
  
  
  
  
   
   
  
   
   
   
  
  
   
  
   
  
  
  
   
  
   
  
  
  
   
  
  
  
   
    
   
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Arbeitslohn, 
Die wichtigfte Begünftigung vor dem Jahre 1861 war für die Landwirth- 
fchaft die Billigkeit, ja man kann fagen, die Koftenfreiheit des Arbeitslohnes, ver- 
bunden mit der Gewifsheit, dafs die Arbeitskraft niemals fehlen konnte. Eine 
grofse Anzahl der Grundbefitzer fand fich aus diefem Grunde veranlafst, bei der 
landwirthfchaftlichen Erzeugung nur zwei Elemente fundtioniren zu laffen. Es war 
diefs Boden- und Arbeitskraft. Das Capital wurde nur verwendet, fo weit es unum- 
gänglich nöthig war. 
Wenn nun auch kurze Zeit vor der Aufhebung der Leibeigenfchaft, 1357, 
fich die Summe der Vorfchüffe, weiche den Grundbefitzern durch die alten 
Creditinftitute gegeben wurden, auf 425 Millionen Rubel belief, fo kann man doch 
annehmen, dafs diefe Vorfchüffe der Landwirthfchaft nur in einem fehr kleinen 
Mafse zugute kamen, und hierin lag wohl auch die Urfache, dafs eine nur fehr ober- 
flächliche Bewirthfchaftung ftattfand. 
Die Aufhebung der Leibeigenfchaft hat diefen Zuftand wefentlich geänd ert. 
Vor Allem liegt diefs darin, dafs von diefem Zeitpunkte ab die Handarbeit bezahlt 
werden ee ‚ wodurch eine andere Culturmethode, das heifst eine intenfive 
  
Wirthfchaft durchaus nothwendig wurde. 
In gleicher Weife fahen fich die Bauern, welchen von diefem Zeitpunkte 
an die Früchte ihrer Arbeit vollftändig gehörten, veranlafst, der nationalen Kraft 
ein gröfseres Refultat als bisher abzugewinnen. Die grofse Majori ität ve Grund- 
r grofsen Reform überrafcht, und hat 
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befitzer wurde noch unverhofit von diefe 
im Anfang wenigftens nur fehr nrollitane reüffren können, um die Aufgabe 
zu erfüllen, welche nunmehr nothwendig wurde. Aufserdem kam noch ein zweiter 
Umftand hinzu, der die Situation nicht unwefentlich verfchlimmerte. Man weifs 
nämlich, dafs die Creditinftitute kurze Zeit vor der Aufhebung der L eibeigen- 
fchaft aufgehört hatten, den Grundbefitzern Vorfchüffe zu geben, und ehe andere 
Inftitute an die Stelle traten, um dem acut auftretenden Uebel der Creditentziehung 
entgegenzutreten, fand fich eine grofse Anzahl von Grundbelfitzern in fo traurigen 
finanziellen Verhältniffen, dafs fich diefelben wohl oder übel gezwungen fahen, 
ihren Grundbefitz manchmal um jeden Preis zu verfchleudern. Diefem Umftande 
darf wohl auch zugefchrieben werden, dafs die Loskauf-Briefe, welche die Grund- 
befitzer als Ablöfung für die Leibeigenen erhielten, in grofsen Maffen an den 
Markt kamen, dadurch im Curfe verloren und auf diefe Weife das Opfer, welches 
bracht werden mufste, theilweife in erfchreckendem Mafse und zum Ruine 
eines grofsen Theiles der Grundbefitzer erhöhten. Wenn man noch hinzurechnet, 
dafs auf Grund der alten Vereinbarung mit den Creditinftituten diefe alten Vor- 
fchüffe in dem Augenblicke fällig wurden, als die bäuerliche Arbeit freigegeben 
war, fo kann man fich von der Geldverlegenheit des ee unter 
Berückfichtigung aller diefer erfchwerenden Umftände wohl einen Begriff 
machen 
Diefe Nothlage, welcher die neuen Bodencredit-Banken nur fehr unvoll- 
ftändig abhelfen konnten, machte es, wie bereits erwähnt, einem grofsen Theil der 
Grundbefitzer unmöglich, ihre Grundftücke mit Zuhilfenahme von bezahlten Arbei- 
tern auszubeuten, und es war daher nothwendig, verfchiedene andere Mittel 
anzuwenden, die natürlicher Weife weit weniger vortheilhaft fein konnten, als die 
einzig richtige Bewirthfchaftung durch bezahlte Arbeiter 
Eine Anzahl von Befitzern fand fich aufserdem in einer noch viel fchlim- 
meren Pofition; es waren diefs jene, welche von dem fogenannten „Obrok“ gelebt 
hatten, — diefe Leute befafsen eine Anzahl Leibeigene, welchen fie das ihnen 
früher gehörige Terrain vollfländig zur Bearbeitung übergeben hatten, wogegen 
fie von den Leibeigenen eine jährliche in Geld zu zahlende Abgabe erhielten. 
Da diefe Befitzer nicht auf ihren Gütern wohnten und keinerlei landwirthfchaft- 
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