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54 Wilhelm von Lindheim
liches Inventar befafsen, fo war es
frühervond
ız natürlich, dafs die
n Leibeigenen bearbeiteten beften Terrains vol
tändig in deren Befitz
übergegangen waren, während der Befitzer die fchlechten Tonaı und auch
diefe ohne jegliches Inventar übernehmen mufste, im Augenblicke der Befreiung
kläglichen Pofition befanden. Meiftentheils haben di
iefelben
en, auch dief: nftig
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fich in einer fehr kl:
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fich dann veranlafst gefe e Terrains, natürlich unter fehr un
Verhältniffen, den frei gewordenen Bauern zu übergeben, da
fie kein Geld
hatten, um Inventar anzukaufen, und ebenfo wenig, um die freien Arbeiter
zu bezahlen.
Unter diefen fchon fehr erfchwerenden Calamitäten war es ein weiteres
Unglück, dafs im Augenblicke der Emancipation die Handarbeit. refpectiv
is derfelben, den gröfsten Schwankungen ausgefetzt war, welche
unmöglich mach
ut aus den Arbeiten der Commiffion zu erfehen, dafs der
den Handarbeits-Tag im Süden zwifchen 30 Kopeken und 3 Rubeln gefchwankt
hat. War es einerfeits Glück anzufehen, dafs nunmehr jeder Bauer auch wirklich
Grundbefitzer wurde, fo mufste es für die frü
heren Grofsgrundbefitzer als Unslück
2 ch eine folche Concurrenz für die Handarbeit
gefchaflen, dafs es unter Umftänden unmöglich war, fich überhaupt bezahlter
rbeıter zu bedienen. Es mufs indeffen dennoch erwähnt werden, dafs in ein-
zelnen Gegenden Rufslands die Verhältniffe beffer find, beifpielsweife in den
baltifchen Provinzen, in Kiew, Podolien, Wolhynien und einigen Gouvernements des
Centrums, wo die Bevölkerung weniger zerftreut und folgerichtig das Angebot
der Handarbeit ein grofses ift.
li Gegenden ift auch in der That der Bodenbau durch bezahlte
gebe, und zwar wird hier auf den Tag gezahlt, fehr oft auch für
ahr oder auf eine Saifon abgefchloffen, und es ift möglich
I edarf an Arbeitskraft an den Orten felbft zu erhalten.
nn einigen Gouvernements des Südens und Südwelftens in Jekaterino-
flaw, Cherfon, Samara, Befsarabien und Taurien tritt ein gleiches Verhältnifs
zu Tage.
an ge -fehen werden, dafs dadur
‚ den voll
In diefen Pr »vinzen ift das Terrain reichlich unter die Bauern vertheilt
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worden, und deren I
jitation genügt, um fie zu beichäfigen; jedoch kommt
Provinzen eine grofse Anzahl von Arbeitern, welche nach ihrer Heimat
zurückkehren, ob ald der Winter hereinbricht. In anderen Landftrichen wo die
eigenthümlich überlaffenen Terr ains unzureichend find, und da, wo es an W eiden
und Wiefen a elt, exiftirt der Gebrauch, die Arbe Bier dadurch zu bezahlen, dafs
ihnen der Nutzbrauch der Grundftücke überlaffen wird. In diefen Gege SR hat
h die Abhäng er eit des Kleinbefitzers von den Grofsbefitzern Belt voll-
ftändig er halten, und man findet daher beifpielsweife im Gouvernement Orel ein
ähnliches Verhältnifs, wie vor der Emancipation. Sehr originell ift die Art und
Weife, wie in einzelnen Gouvernements die > Ernte eingebracht wird:
nämlich ift es üblich, dafs während der Feiertage das
nach diefen
in Koftroma
Mähen und Ei inbringen des
Getreides von den gelammten Einwohnern des Ortes im freundfchaf a Wege
für den Grofsgrundbefitzer vollzogen wird.
Es wird hiefür kein feftgefetzter Tages-
lohn gezahlt, dagegen den Arbeitern Speife und Trank nach Beliel
reicht, und es kommt daher manchmal vor, dafs die Koften
kommen, als es gegen Baarbezahlung der Fall gewefen wäre.
en verab-
der Ernte theuerer
E den baltifchen Provinzen, wo, wie bekannt, die Landwirthfc haft weiter
vorgefchritten ft, als in dem übri igen Rufsland, hat fich für den Befitzer wie für
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den Arbeiter ein gleich günftiges Verhältnifs eingebürgert. Der Arbeiter erhält
dafür, dafs er die Verpflichtung übernimmt, für den Befitzer zu arbeiten.
Wohnung, Garten und ein Stück Feld, welches er für feine N Rechnung
bearbeitet, wobei er aber noch Zeit gewinnt, drei bis vier Tage per Woche gegen
einen extra bewilligten Lohn für den Eigenthümer zu arbeiten.
der
Acl
ftär
füh.