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| Rufsland. 55
5 Wir haben hier von der Theuerung des Lohnes und von der Schwierigkeit,
n fich überhaupt Arbeiter zu verfchaffen, gefprochen;; aber abgefehen davon, finden
: wir in der Aufzeichnung der landwirthfchaftlichen Enqu£te noch anderer grofser
> | Schwierigkeiten, welche für den Grundbefitzer obwalten, Erwähnung gethan. Der
1 | Arbeiter ift feit der Emancipation — fo wird wenigftens behauptet — träge und
| böswillig geworden, und es follen die Fälle häufig genug vorkommen, wo der-
: felbe von mehreren Befitzern gleichzeitig Vorfchüffe immt und ne Gegen-
| leiftung keinem einzigen zu Gute kommt. Die Verlege ‚ die hiedurch bere
| tet werden, find umfo gröfser, als die Vernac hläffigu ung Br Igege ıgener Verpflic ie
2 tungen meiftentheils in die wichtigfte Zeit, in die Zeit der Ernte, fällt und ren
die 'Geldverlufte, welche dadurch veranlafst werden, nicht gering find. Bei der
| :ofsen Ausdehnung, welche die Diftricte der Friedensrichter haben und bei der
Langwierigkeit des Civil procefs -Verfahrens wird eine Klage in diefer Richtung
| meilt g und die Verlegenheit des Grofsgrundbefitzers eine
f sewiffe Berechtigung läfst fich diefer Klage nicht abfprechen;
inzuftellen, ob nicht auch von Seite des Grundbe
en vorgekommen find.
daher aus dem Vorftehenden mit Recht gefchloffen werden, da
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behufs Löfung einer der wichtigften u nd vitalften Fragen für die Entwicklung der
Landwirthfchaft in Rufsland eine beffer geregelte Gefetzgebung
efchaffen werden
mufs, die »rhältnifs zwifchen Arbeiter und Arbeitgel vie es fchliefslich
in der ganzen civilifirten Welt jetzt der Fall ift, in präcifere Form zu bringen
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fchuldigung für die verfchiedenen Contradtbrüche, deren fich
{s führt werden, dafs der ruffifche
fchuldig machen, mu ang
feiner Verftöfse gegen das Gefetz in den meiften Fällen nicht genau
Yo dem Zeitpunkte an, wo das Gefetz dem Volke beffer bekannt
:n wohl auch diefe jetzt oft wiederkehrenden Streitigkeiten
! [ein wird, werde
behoben werden.
)ie Schwierigkeiten, welche aus allen diefen, wir müffen fagen, abnormen
:
n, haben auch, wie im Eingange erwähnt, zu der verfchie-
niffen entfpring
denen Art der Feldbeftellung geführt.
| Entlohnung durch Terrain.
Ueberlaffung. Verpachtung. Wir finden in einigen Gegenden, dafs
der Arbeiter nicht blos feine Handarbeit liefert, fondern feine vollftändigen
Ackerwerkzeuge beiftellt und in vielen Fällen die Beftellung und die voll-
ftändige Ernte nach einem vorher vereinbarten Preife in diefer Weife ausge-
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| führt wird.
In vielen Gegenden des Südens ift es ferner Sitte, dafs ein Theil der
Ernte den Arbeitern als Arbeitslohn ausgefolgt wird, und dafs fomit Arbeitgeber
und Ar beitı ehmer durch gleiche Intereffen verbunden find. Es ift wohl natürlich,
dafs alle die fe zur Gewohnheit gewordenen Landbebauungs-Methoden nur Noth-
behelfe genannt werden können, denn auf eine gefunde und fortfchreitende
Ackerbeftellung kann man auf diefe Weife nie und nimmermehr hinwirken.
Es mufs im Gegentheil conftatirt werden, dafsüberall, wo diefer Abufus ftatthat, der
Landbau in vollftändiger Stagnation fich befindet, und es gehört zu den ernfteftenAuf-
gaben der leitenden Behörden, diefen Uebelftänden gegenüber Abhilfe zu fchaffen.
Die Arbeitstheilung ift in der Landwirthfchaft aufserordentlich nützlich; jedoch ift es
als Verderb und als ein grofser Fehler zu betrachten, wenn die ae der
Terrains fich auf kurze Zeit befchränkt. Die Verpachtung auf diefe kurzen Ter-
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