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Die Commiffion hat in den Bereich ihrer Unterfuchungen natürlicherweife
auch die Forftcultur gezogen.
Die der Forftcultur gewidmete Fläche wird auf 114 1), Millionen Defsjätinen
Davon gehören 75 '/ Millionen Defsjätinen dem Staate und 39 Millionen
länden von Privateigenthümern
Je nach den verfchiedenen Gegenden des Reiches ift anch der Waldreich-
thum fehr verfchieden; fo gibt es im Norden Gegenden mit Io Millionen Defsjätinen
Wald ohne Unterbrechung, wäh es im Süden Terrains von der Gröfse Frank-
rend
go des Waldes entbehren.
reichs gibt, welche vollftä
er
Auch bezüglich des Wi aldes laffen fich in Rufsland drei ganz verfchiedene
Regionen conttatiren.
Die erfte ift faft ganz mit Wald bedeckt und findet fich in den Gouverne
‚a 6 Millionen De
ätinen Wald, wovon 58 Millionen Staatseigenthum und 9 Millionen Privat-
eigenthum find
ments Archangel, Wologda, Olonez und Perm, zufammen et
Die zweite Reeion ift die an Wäldern ärmfte und fetzt ich aus den Gouver-
nements Aftrachan, Jekaterinoflaw, Cherfon und dem nördlichen Taurien zufammen ;
etwa 179.000 bewaldete Defsjätinen, wovon 90.000 Staats-
genthum find.
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hier finden wir
eigentn )o Private
bilden die 42 anderen Gouvernements, die Mittelzone, die dritte
Region. Diefelben befitzen 47 Millionen Defsjätinen Wald, welche indeffen fehr
verfchieden unter ierung und Privatbefitz vertheilt find; denn wir finden
Gouvernements, Percent Eigenthum des Staates bilden, und andere, wo
nur 3 Percent der Oberfläche dem Staate gehören.
Wir finden Gouvernements, wo per Einwohner ı8 Defsjätinen bewaldetes
Terrain zu rechnen find, und andere, wo nur !/, Defsjätine per Kopf entfällt
In diefer ı ittle ren Zone gehören nur 17, Millionen Defsjätinen Wald dem
Staate, während
Millionen Defsjätinen Piral Sri find.
atfache, dafs auch in diefer Zone die ftärkfte
Durch die T Bevölkerung ift,
wird erfichtlich, wie eine rationelle Waldwirthfchaft in Bezug auf volkswirthfchaft-
liche Intereffen dringend geboten erfcheint.
Das gute Beifpiel d des Staates genügt in diefer Hinficht noch nicht, und wird
erft dann dem Uebel vorgebeugt und ein Ziel gefetzt werden, wenn dem ganz
irrationellen Abholzen der Wälder — das feit der Bauernemancipation bei einem
grofsen Theile platzgegriffen — Einhalt gethan und ein fyftematifcher Wieder-
anbau begünftigt wird.
Aufserdem find durch diefes grofse Abholzen fehr unangenehme klimatifche
Veränderungen hervorgerufen worden, die dem Landbau fehr fchädlich find.
Die Schwierig ekeit, „Wälder zu conferviren“, liegt zum Theil auch in der
Verlegenheit der Orguäbelllzer fich einerfeits das nöthige Forftfchutz-Perfonale
zu befchaffen, und andererfeits fich vor Waldbränden, die öfter durch Nachläffigkeit
als durch böfen Willen entftehen, zu fchützen.
Es fei bei diefer Gelegenheit auch erwähnt, dafs die Gefetze den Wald
hütern zu wenig Schutz angedeihen laffen, und könnte da eine Verfchärfung nur
vom beften Nutzen fein; ferner auch find die Servituten, die den Einwohnern Holz
auch nach der Ablöfung in gewiffer Quantität zufprechen, Schuld an diefen
traurigen Zuftänden der F orftcul tur, und endlich befteht bezüglich der Steuern ein
fo ungünftiges Verl höltnit fs, dafs viele Grundbefitzer, die fich in fchlechter Lage
befinden, nothgedrungen vorziehen, den ganzen Wald auszuroden, als fortdauernd
die grofse Steuer ohne entfprechendes Gegenerträgnifs zu zahlen.
Ueber die Verhältniffe der vom Domänenminifterium verwal-
teten Waldungen fpricht fich der officielle Bericht per 1871 etwa wie
folgt aus:
Die Vermeffung der Wälder, welche der Regierung gehören, ift bereits
dreimal in Angriff genommen worden, und zwar im Jahre 1846 ‚1857 und 18 866; aber
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