Full text: Amtlicher Catalog der Ausstellung der im Reichsrathe vertretenen Königreiche und Länder Oesterreichs

    
    
  
  
    
    
  
     
  
   
   
        
    
    
   
     
  
  
   
   
  
  
  
  
   
   
   
   
   
  
   
  
   
   
   
   
    
SRIZZE 
VOLKSWIRTHSCHAFTLICHEN ZUSTÄNDE 
  
ISCH-UNGARISCHEN MONARCHIE. 
   
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iNach 'undgesetzen vom 21. December 1867 und dem XIL ungarischen 
Besetz-Ärükel ı 1865/ 67 bilden die Kine eiche und Länder, aus welchen die Monarchie 
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welche durch das Band Einer Dynastie und durch gewisse, als 
gemeinsam erklärte Angelegenheiten (ie ine S.X) verknüpft sind. 
iden Reichshälften werden als: „Im Reichsrathe vertretene Königreiche 
und Länder“ und als: „Länder der ungarischen Krone“ unterschieden. 
S liche Verkältniss er beiden Ländergruppen findet seinen Aus« 
druck in der durch das kaiserliche Handschreiben vom 14. November 1868 vorgeschrie- 
benen Benennung een ng Reich“ oder „Oesterreichisch-ungarische 
  
  
  
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Theile der Monarchie und deren Flächeninhakt. 
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Die Provin Salistinhe der hakatıböhen Militärgrenze und ihre Vereinigung mit 
jg ntlich ıen Ungarn wurde mit der all höchsten Entschlie ssung vom 9. Juni 1872 
  
angeordnet. 
Berge und Ebenen. 
Die österreichisch-ungarische Monarchie ist nächst der Schweiz der gebirgigste 
Staat Europas, indem drei Viextheile des Flächenraumes dem Berglande angehören. 
Das ausgedehnte Alpenland (Tirol, Salzburg, Südrand von Oesterreich, Steiermark, 
Kärnten und Nord-Krain) geht nach Südosten terrassenförmig in das Karsiland und in 
die dasselbe fortsetzenden istrisch-liburrisch-dalmatischen Küstenränder, nach Nordosten 
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