Full text: Amtlicher Catalog der Ausstellung der im Reichsrathe vertretenen Königreiche und Länder Oesterreichs

    
   
    
  
  
  
   
  
  
  
   
     
  
  
  
  
  
     
     
      
  
  
  
  
  
  
  
   
   
  
   
    
  
    
  
   
  
  
  
   
  
Siaafsverwaltung 
Centralstellen. 
obersten "Centralstellen der Verwaltung sind: 
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ui 
cd 
I. Für das Reick: 
Gemeinsame Ministerien: 
a) Das Ministerium des kaiserlichen Hauses und des Aeusseren, 
mn = iegsministerium; 
me Finanzministerium, 
den beiden Reichshälften gemeinsamen Finanz-Angelegen- 
     
heiten u a die Verwaltung der gemeinsamen schwebenden Sta nn uld. Ihm: untersteht 
die Reichs-Centralkasse. 
Zur Rechnungs-Controle über die Geldgebahrung der gemeinsamen Ministerien 
besteht der gemeinsame oberste Rechnungshof. 
II. Für die im Reichsratke vertretenen Länder; 
a) das Ministerium des Innern, 
D) 5 = für Cultus und Unterricht, 
€) 5 + „ Handel, 
d); „ 5 „ Ackerbau, 
2); y a „ die Justiz, 
£\ ee 
2/3: 9 N 9 Finanz en, 
4 ei „ Landesvertheidigung. 
MI. Für die Länder der ungarischen Krone: 
a): Das Ministerium des Innern 
’ 
BD , 5 für Cultus und Uhterricht, 
0) » „ Ackerbau, Gewerbe und Handel, 
d) m » „. öffent Hehe Arbeiten und Gemmunicationen, 
e) » „ Landesvertheidigung, 
tn » „ Justiz, 
D) » „ Finanzen, 
bh) „ ” „ Croatien-Slavonien. 
DD „ ; „ am Allerhöchsten Hoflager, 
ıstände der 
Für die “ e Autonomie Croatiens und Slavoniens fallenden Geg 
e) di &e königl, 
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ist 
N \ innere Verwaltung, Cultus und Unterricht, Re euhtsplee is 
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Landesregi zung in a und für die ceroat.-slav. Militärgrenze das General-Com- 
mando in Ye am die oberste Behörde. 
Politische Verwaltungs-Behörden, 
Dem Ministerium des Innern unterstehen in den im Reichsrathe veriretenen 
Ländern die Landesbehörden (Statthaltereien, Landesregierungen) und diesen die Bezirks- 
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hauptmannschaften (324) und die Communal-Aemter (33) der Hauptstädte und der mit 
einem eigenen Statute versehenen Städte. Die Ortspolizei obliegt in allen Gemeinden 
dem Gemeinde-Vorsteher. 
Dem Ministerium des Innern der Länder der ungarischen Krone sind als mit der 
politischen Administration betraute Organe unterstellt: Die Munieipien der Comitate (49), 
Distriete (7), freien Städte (73) und der 5 Szekler-Stühle, die sächsische Nations-Uni- 
wersität (mit dem Comes an der Spitze), Die Stadt Fiume mit Gebiet bildet einen selbst- 
   
	        
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