Allgemeiner Teil.
Überraschenderweise findet sich bei einem Teil der farblosen Ver-
bindungen ebenfalls selektive Absorption. Nur liegt bei diesen die selek-
tive Absorption in dem unserm Auge unsichtbaren — ultraroten oder
ultravioletten — Teile des Spektrums, so daß der ganze Absorptions-
vorgang keinen Einfluß auf das sichtbare spektrale Gebiet ausübt.
Theoretisch unterscheiden sich solche Verbindungen in nichts von far-
bigen, da sie so gut wie diese selektiv absorbieren, nur in einem anderen
spektralen Gebiet. Gelingt es durch Einführung gewisser Atome oder
Atomgruppen in das Molekül einer Verbindung, welche in einem dem
Auge unsichtbaren Spektralgebiete absorbiert, die Absorptionsbanden
in den sichtbaren Teil zu verlegen, so ist der Fall gegeben, daß aus einer
farblosen, aber schon selektiv absorbierenden Verbindung durch Ände-
rung der Konstitution eine gefärbte entsteht.
Im einfachsten Fall führt dies zu einem Vorrücken von Banden
aus dem Violett über Grün und Gelb nach Rot, wobei die Eigenfarbe
der Verbindung von Gelb über Rot, Violett nach Grün wandert. Sind
die Absorptionsbanden im Rot!) angelangt, so können bei weiterer Ände-
rung der Konstitution neue Absorptionsbanden im Violett auftreten,
so daß wieder gelb gefärbte Verbindungen entstehen [Theorie vom
Gelb 2. Ordnung?)]. Die hier geschilderte ideale Reihenfolge kann durch
das Zusammentreffen in verschiedener Richtung wirkender Konsti-
tutionsänderungen gestört werden, was meistens der Fall sein wird.
Man nennt nach Schütze?) den Übergang in der Richtung Gelb
nach Grün Farbvertiefung, denjenigen von Grün nach Gelb Farb-
erhöhung, diejenigen Gruppen, welche farbvertiefend wirken, auch
bathochrom, die farberhöhenden hypsochrom.
Demnach ist die Farbigkeit einer Verbindung, wie sie dem Auge
erscheint, nur ein Sonderfall einer aligemeinen Fähigkeit chemischer
Verbindungen, nämlich der selektiven Absorption der Lichtstrahlen.
Verbindungen, welche im Ultrarot oder Ultraviolett absorbieren, sind
daher nur in der Lage der Absorptionsstreifen oder Bänder von gefärb-
ten Körpern verschieden und im physikalischen Sinne als farbig zu be-
trachten, trotzdem sie unserem Auge als farblos erscheinen. Es gilt
daher nicht den Zusammenhang zwischen Farbe und Konstitution,
sondern den Zusammenhang zwischen Absorption und Konstitution
zu erforschen. Für die Farbstoffe jedoch, von welchen in diesem Buche
die Rede sein soll, kommt als einschränkende Bedingung hinzu, daß
die Absorption solcher Verbindungen im sichtbaren Teil des Spektrums
liegen muß.
Die wichtigste Beobachtung, welche in dieser Hinsicht gemacht
worden ist, stammt von ©. Graebe und C. Liebermann?):
!) Die Absorption im Ultrarot ist additiv, die räumliche Anordnung im
Molekül kommt für sie nicht in Betracht.
2) Piccard, B. 46, 1845 (1913).
®) Es erscheint zweckmäßig, diese Bezeichnung — im Gegensatz zu den
Wünschen einzelner Forscher — beizubehalten.
*) B. 1, 106 (1868).
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