Schwefelfarbstoffe.
Ein weiterer Fall, in welchem die Schwefelungsprodukte durch syn-
thetische Versuche in ihrer Konstitution aufgeklärt werden konnten,
liegt bei dem Algolgelb GCN (1.G.) vor:
Die Schwefelung des Produktes aus 2-6-Diamino-anthrachinon! und
Benzaldehyd (I) ergibt den gleichen Farbstoff wie die Behandlung der
a) N (1 0 SH
I ll
Ö HS 0
Verbindung (II) mit Benzaldehyd? und konzentrierter Schwefelsäure
als Kondensationsmittel oder die Umsetzung von 2-6-Diaminoanthra-
ie OÖ chinon mit Benzotri-
(II) \ chlorid und Schwefel?.
N—NH—00-C:H; ‚> Die Konstitution ergibt
Ge, CO -HN— "© sich aus nebenstehender
Ö Synthese® (III).
Aus all diesen Unter-
suchungen scheint der
0 Cl
Vin 6-oB, Schluß gerechtfertigt,
ae = daß bei den gelben bis
| |
cl ö
braunen Schwefelfarb-
0: 8. 00H,
SosL.n. . ee
a \ | LY MR
Ö
SH GES
Algolgelb GCN (1.G.)
stoffen Thiazolringe mit Sulfhydrylgruppen vorliegen. Es ist wahr-
scheinlich, daß die Farbstoffe in der Schwefelschmelze als Polysulfide
vorhanden sind und bei der weiteren Behandlung mit Schwefelalkali in
Disulfide bzw. lösliche Mercaptane übergehen (s. die Darstellungs-
methode).
Bedeutung der Farbstoffe. Die Billigkeit und Echtheit der Schwefel-
farbstoffe hat ihnen um die Jahrhundertwende eine große Beliebtheit
verschafft. Mit der Einführung echterer substantiver Azofarbstoffe und
der außerordentlich echten Küpenfarbstoffe sowie mit der Entwicklung
der Naphthol AS-Färberei hat ihre Anwendung nachgelassen.
Einzelne Farbstoffe. Die Handelsbezeichnungen der einzelnen Firmen
sind bzw. waren:
Auronalfarbstoffe (t-M); Eklipsfarbstoffe (Gy); Imme-
dialfarbstoffe (C); Katigenfarbstoffe (By); Kryogenfarb-
stoffe (B); Pyrogenfarbstoffe (Ciba); Pyrolfarbstoffe (L);
ı DRP. 232711 (A) Fral. 10, 731. — ? DRP. 260905 (B) Frdl. 11, 637. —
3 DRP. 264943 (B) Fral. 11, 635 u. Z. 267523 (B) Fral. 11, 636, — * DRP,
492447 (1.G.) Fral, 16, 1356.