Full text: Die Technische Mechanik im Hochbau ([Textband])

89. 
ar ee 
ns 
b) Gleichgewichtssysteme von Kräften. 
l. Ein beliebiges System von Kräften ist im Gleich- 
gewicht, wenn es keine Resultante ergiebt. 
2. Jedes beliebige System von Kräften lässt sich da- 
durch in ein Gleichgewichtssystem bringen, dass man die 
sich ergebende Resultante an demselben Angriffspunkt und 
in derselben Grösse in entgegengesetzter Richtung wirken lässt. 
3. Allgemeine Gleichgewichtsbedingungen 
für ein beliebiges System von Kräften in der 
Ebene. (Fig. 14) a) Die Summe aller Horizontaleompo- 
nenten muss gleich Null sein. 
b) Die Summe aller Verticaleomponenten muss gleich 
Null sein. 
c) Die Summe der statischen Momente aller Kräfte für 
irgend einen beliebigen Punkt muss gleich Null sein. 
In Zeichen: 
+b,+b,-+h-+ .... —= (0 oder Sh = 0. | 
un. 2... = (oder Iv—=(, 
Pıpı +Pspg + Psps + Pıpı +.... = 0 oder DEN) oJ 
c) Zusammensetzung und Zerlegung der Kräfte 
auf graphischem Wege 
oder 
Die Elemente der Graphostatik. 
Erklärung. Die Graphostatik oder graphische Statik 
lehrt die Aufgaben der Statik nicht durch Rechnung, son- 
dern durch Construction lösen. Sie stellt zur Erreichung 
dieses Zieles die Kräfte der Grösse, Richtung und Lage nach 
durch mathematische gerade Linien dar. 
1. Beliebige Kräfte an einem Punkte zur Re- 
sultante zusammenzusetzen. (Fig. 15.) Man wähle 
einen Kräftemaassstab (l mm = x kg) und trage nach dem- 
selben die gegebenen Kräfte der Grösse und Richtung nach 
an einander zum sogen. Kräftepolygon, dessen Schlusslinie 
der Grösse und Richtung nach die gesuchte Resultante er- 
giebt. Der Sinn der Resultante ist entgegengesetzt der 
Richtung des Kräftepolygons. 
Anmerkung. Bei Construction des Kräftepolygons ist 
nicht erforderlich, die Kräfte nach bestimmter Reihenfolge 
an einander zu setzen, sondern ist nur nöthig, dass die Rich- 
tungen parallel den gegebenen immer gleichmässig fortlaufen. 
Das Kräftepolygon kann auch ein verschlungenes sein 
und erleidet dadurch der obige Satz keine Veränderung, 
18 
  
  
  
 
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.