Full text: Die Technische Mechanik im Hochbau ([Textband])

  
Um 
28. 
22 
Die gleitende Reibung ist derjenige Reibungswiderstand, 
welcher sich herausstellt, wenn sich ein Körper gleitend, 
d. h. so bewegt, dass alle Punkte desselben parallele Linien 
beschreiben. 
Die wälzende oder rollende Reibung ist derjenige Rei- 
bungswiderstand, welcher beim Wälzen eines Körpers, d. h. 
bei einer drehenden und zu gleicher Zeit fortschreitenden 
Bewegung entsteht. 
Die Zapfenreibung ist ein besonderer Fall der gleitenden 
Reibung. 
Die Reibung der Ruhe ist diejenige, welche zu über- 
winden ist, wenn ein ruhender Körper in Bewegung versetzt 
werden soll. 
Die Reibung der Bewegung ist der Widerstand, welcher 
sich der Fortsetzung einer einmal eingeleiteten Bewegung 
entgegensetzt. 
Die Grösse des Reibungswiderstandes lässt sich in be- 
treffenden Fällen nicht theoretisch ableiten, sondern muss 
aus Erfahrungsgesetzen bestimmt werden. Die wichtigsten 
derselben sind: 
l. Die Reibung ist proportional dem Normaldruck. 
2. Die Reibung ist unabhängig von der Grösse der 
Reibungs- oder Berührungsflächen. 
3. Die Reibung ist desto grösser, je rauher die sich 
reibenden Körper. 
4. Die Reibung ist am Anfange der Bewegung grösser 
als während derselben. 
5. Während der Bewegung ist die Reibung unabhängig 
von der Geschwindigkeit der sich reibenden Körper. 
6. Die Zapfenreibung ist kleiner als die gewöhnliche 
gleitende Reibung; die rollende Reibung ist in den meisten 
Fällen so klein, dass sie in Rücksicht auf die gleitende Rei- 
bung nicht in Betracht kommt. 
I. leitende Reibung. 
R=o9.N (Fig. 36), 
worin p — Reibungscoöfficient, N = Normaldruck. Bildet 
man aus den wirkenden Kräften N und R die Resultante P, 
: R 
so bekommt man für deren Richtungswinkel tg g = N und 
nach F. 45 also 
Man nennt diesen Winkel o, dessen trigonometrische Tangente 
gleich dem Reibungscoöfficienten ist, den Reibungswinkel. 
Ohne das Gleichgewicht zu stören darf die Resultante der 
wirkenden Kräfte vom Normaldruck nicht mehr als um den 
Reibungswinkel abweichen, 
F. 45. 
F. 46.
	        
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