Full text: Das Rettungswesen bei den Feuerwehren

  
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Von dem Leitenden iſt in erſter Linie zu verlangen, daß er 
die nötige Umſicht beſißt, um die gegebene Situation ſofort klar 
zu erfaſſen und Ruhe und Beſonnenheit bewahrt, um kurz ent- 
Ihloffen die richtigen Anordnungen zu treffen, denn der Erfolg 
der Rettungsaktion hängt oft ausschlieglich von der Zmwerfmäßig- 
fett der zuerſt getroffenen Maßnahmen ab. 
Es beſteht deshalb die Notwendigkeit fich jedesmal ſofort bei 
Ankunft auf der Brandſtelle raſ< Aufklärung über Art und Um- 
fang des Brandes zu verſchaffen, ſowie darüber ob und wo ſich 
Menſchen in Gefahr befinden, damit ſofort die entſprehenden 
Anordnungen getroffen werden können. 
Beſteht auf Grund dieſer Jnformation keine unmittelbare 
Gefahr für die Hausbewohner, ſo wird man in den allermeiſten 
Fällen das Feuer durch einen energiſchen Löſchangriff ſo ſchnell 
dämpfen können, daß auf dieſe Weiſe jede weitere Gefähr beſeitigt 
wird. Der Löſchangriff hat hauptſächlih an der Stelle einzu- 
jegen, wo eine Weiterverbreitung des Feuers nach dem Aufenthalts- 
ort der bedrohten Perſon zu befürchten ift. 
Es wird dann Sache des Leitenden ſein, gleichzeitig für die 
Beruhigung der eventuell durch Feuer oder Rauh von den natür- 
lichen Nückzugswegen abgeſchnittenen, in den oberen Sto>werken 
befindlichen Perſonen Sorge zu tragen. Solche Perſonen über- 
ſchäßen in ihrer Angſt die Gefahr und begehen oft die unüber- 
legteſten Handlungen (Sprung aus dem Fenſter, Oeffnen der 
Türen gegen das Treppenhaus uſw.). Wiſſen dieſelben jedoch 
einen Feuerwehrmann in ihrer unmittelbaren Nähe, ſo laſſen ſie 
ſih in der Regel leicht wieder beruhigen. Es werden deshalb 
über mechaniſche oder tragbare Leitern oder über Hakenleitern 
Mannſchaften zu den bedrohten Perſonen emporgeſchi>t, welche 
dieſelben zu beruhigen oder eventuell, bei Ausdehnung der Gefahr 
3. B., wenn das Feuer vom Treppenhaus in eine Wohnung durch- 
bricht, über dieſe Leitern oder mit Rettungsapparaten in Sicher- 
heit zu bringen haben. 
Hat fih jedoch ergeben, jei es durch die Hilferufe der in 
Gefahr befindlichen Perſonen ſelbſt oder durch Mitteilung von 
Hausinwohnern, daß Menſchenleben direkt in Gefahr find, jo iſt 
in erſter Linie den Bedrohten Rettung zu bringen. 
Sn der Regel find im Brandfalle die Menſchen nicht durch 
die Flammen ſelbſt bedroht, ſondern dur<h den Rauch. 
 
	        
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