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Arbeit nicht nur dem Verunglüten, ſondern auch den Nettern
Schaden bringen könnte.
Hochheben von Motorwagen.
1. Bügel abziehen und ſicher in die Gabel einhängen.
Handbremſe auf der dem Unfalle entgegengeſehten Seite feſt-
ziehen und Bremsfurbel in die Sicherheitsfette einhängen.
3. Sm Gefälle ſtehende Wagen ſind mit, zwiſchen Rad und
Schiene einzutreibenden Holzkeilen gegen Gleiten des Wagens
beim Heben zu ſichern.
4. Liegt der Verunglückte niht direkt unter einem Wagenlager,
ſo werden die Wagenwinden unter jedes Lager an jenem
Wagenende angeſeßt, wo die verunglückte Perſon liegt. Der
Wagen wird alſo nur auf dem einen Ende hochgehoben und
bleibt mit dem anderen auf dem Geleiſe ſtehen.
5. Liegt die verunglückte Perſon aber unter einem Rade oder
ſo nahe bei einem Rad, daß zum Anſezen der Winde kein
Plat iſt, ſo müſſen die Winden unter die Perronträger,
bezw. bei einigen Wagentypen an das Untergeſtell angeſeht
werden. Dies muß mit beſonderer Vorſicht gemacht werden.
6. Wenn der Wagen mit den Winden entſprehend hochgehoben
iſt, müſſen unter die Perronträger bezw. unter das Unter-
geſtell entſprehend lange ſtarke Holzklöße geſtellt werden,
damit bei eventuellem Verſagen einer Winde oder durch
Hinzutun eines Uneingeweihten niht der den Verunglückten
Befreiende in ſeiner perſönlichen Sicherheit gefährdet wird.
Dies hat ſowohl dann zu geſchehen, wenn die Winden unter
den Lagern angebracht ſind als auh dann, wenn dieſelben
unter die Perronträger oder unter das Untergeſtell eingeſetzt
wurden.
7. Sit ein VBerunglüdter derart eingeklemmt, daß er, ohne ihm
eine weitere Verlegung beizubringen, nicht frei gemacht werden
fann, ſo ift ein Arzt zur Aſſiſtenz zu requirieren, falls nicht
ſchon die Rettungsgeſellſchaft mittlerweile eingetroffen iſt.
8. Sobald die verunglückte Perſon unter dem Wagen hervor-
gezogen ijt, muß der Wagen ſofort wieder niedergelaſſen
werden und iſt derſelbe ohne Verzug in den nächſten oder
in ſeinen Heimatsbahnhof einzuziehen und dort zu plombieren.
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