Full text: Das Rettungswesen bei den Feuerwehren

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Arbeit nicht nur dem Verunglüten, ſondern auch den Nettern 
Schaden bringen könnte. 
Hochheben von Motorwagen. 
1. Bügel abziehen und ſicher in die Gabel einhängen. 
Handbremſe auf der dem Unfalle entgegengeſehten Seite feſt- 
ziehen und Bremsfurbel in die Sicherheitsfette einhängen. 
3. Sm Gefälle ſtehende Wagen ſind mit, zwiſchen Rad und 
Schiene einzutreibenden Holzkeilen gegen Gleiten des Wagens 
beim Heben zu ſichern. 
4. Liegt der Verunglückte niht direkt unter einem Wagenlager, 
ſo werden die Wagenwinden unter jedes Lager an jenem 
Wagenende angeſeßt, wo die verunglückte Perſon liegt. Der 
Wagen wird alſo nur auf dem einen Ende hochgehoben und 
bleibt mit dem anderen auf dem Geleiſe ſtehen. 
5. Liegt die verunglückte Perſon aber unter einem Rade oder 
ſo nahe bei einem Rad, daß zum Anſezen der Winde kein 
Plat iſt, ſo müſſen die Winden unter die Perronträger, 
bezw. bei einigen Wagentypen an das Untergeſtell angeſeht 
werden. Dies muß mit beſonderer Vorſicht gemacht werden. 
6. Wenn der Wagen mit den Winden entſprehend hochgehoben 
iſt, müſſen unter die Perronträger bezw. unter das Unter- 
geſtell entſprehend lange ſtarke Holzklöße geſtellt werden, 
damit bei eventuellem Verſagen einer Winde oder durch 
Hinzutun eines Uneingeweihten niht der den Verunglückten 
Befreiende in ſeiner perſönlichen Sicherheit gefährdet wird. 
Dies hat ſowohl dann zu geſchehen, wenn die Winden unter 
den Lagern angebracht ſind als auh dann, wenn dieſelben 
unter die Perronträger oder unter das Untergeſtell eingeſetzt 
wurden. 
7. Sit ein VBerunglüdter derart eingeklemmt, daß er, ohne ihm 
eine weitere Verlegung beizubringen, nicht frei gemacht werden 
fann, ſo ift ein Arzt zur Aſſiſtenz zu requirieren, falls nicht 
ſchon die Rettungsgeſellſchaft mittlerweile eingetroffen iſt. 
8. Sobald die verunglückte Perſon unter dem Wagen hervor- 
gezogen ijt, muß der Wagen ſofort wieder niedergelaſſen 
werden und iſt derſelbe ohne Verzug in den nächſten oder 
in ſeinen Heimatsbahnhof einzuziehen und dort zu plombieren. 
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