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Für Unterhaltung und Erneuerung der Gleisanlagen. 271
usw., durch einen Zuschlag von etwa 20°, zu den Schmierölkosten un-
gefähr erfaßt werden können. Über die absolute Höhe ist nach Dr. Fried-
rich! zu sagen, daß nach den Aufschreibungen der Deutschen Reichs-
bahn die Post 7 zwischen 0,30 bis 2,20 Pfennig je Fahrzeugkilometer
liegt, also nur einen kleinen Bruchteil der Gesamtkosten ausmacht, was
auch durch die amerikanischen Erhebungen nach Zahlentafel 35 bestätigt
wird.
g) der Betriebspflege.
Für die Kosten der Betriebspflege gelten die für Post 3 gemachten
Angaben, weshalb eine Zusammenfassung der Ausbesserungs- und
Wartungskosten eine gewisse Berechtigung hat. Größere Erhaltungs-
kosten des Betriebes bedeuten fast immer geringere Ausbesserungskosten
und umgekehrt, wenn Fahrzeuge mit ungeeigneter Auslegung und
schlechter Werkstoffwahl ausgeschieden werden. Im allgemeinen werden
die Kosten der Betriebspflege unter jenen der Betriebsstoffe liegen, sie
sind z. B. bei der Deutschen Reichsbahn im Mittel mit 0,30 und 1,60 Pfennig
je Fahrzeugkilometer erhoben worden. Es ist aber auch manchmal
üblich, die Kosten der Betriebspflege in Hundertteilen der Fahrzeug-
kosten auszudrücken und damit wie auch Lipetz zu den Ausbesserungs-
kosten hinzuzufügen, Ansätze von 0,75 bis 1,0°/, erscheinen bei mittleren
Laufleistungen von 80000 bis 100000 km je Jahr ausreichend.
h) für Unterhaltung und Erneuerung der Gleisanlagen.
Über die anteilig entfallenden Kosten für Unterhaltung und Er-
neuerung der Gleisanlagen ist auf die Formeln von Ehrensberger? hin-
zuweisen, mit deren sinngemäßer Anwendung Dr. Friedrich! für mittlere
Triebwagen zu 10,3 Pfennig je Fahrzeugkilometer kommt. Häufig werden
diese Kosten bei Vergleichen mit der Begründung außer acht gelassen,
daß sie sich von jenen bei Dampfbetrieb nicht wesentlich unterscheiden,
was dann berechtigt sein kann, wenn die Ersparnisse an Gleisunterhaltung
wegen der besseren Laufeigenschaften der Motorfahrzeuge durch die mit
den höheren Geschwindigkeiten verbundene stärkere Gleisbeanspruchung
wieder verlorengehen.
i) für zusätzlichen Rangierdienst.
Die Kosten für den zusätzlichen Rangierdienst sind bei Motorfahr-
zeugen unbedeutend, während sie beim Dampfbetrieb doch einen be-
achtlichen Bruchteil der Kosten ausmachen können. Allgemein sind aber
diese Verhältnisse nicht zu erfassen, weshalb sie nur in Sonderfällen
1 8. Note 1 auf S. 266.
* Ehrensberger: Anweisung für die betriebswirtschaftliche Wartung der
Strecken. Organ 1925.