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3. Gepäcktriebwagen, ein Mittelding zwischen Lokomotive und Triebwagen,
das hauptsächlich als Zugmaschine dient, jedoch einen Raum für Gepäck-
und manchmal auch Personenbeförderung enthält.
4. Sonderfahrzeuge, wie Überwachungs-, Turm-, Hilfs- und Montagewagen,
die wegen ihrer raschen Betriebsbereitschaft besonders für elektrifizierte
Strecken verwendet werden.
b) Einteilung nach der Leistung.
l. Kleinfahrzeuge mit Leistungen bis etwa 100 PS.
2. Fahrzeuge mittlerer Leistung von 100 bis etwa 400 PS.
3. Fahrzeuge großer Leistung von etwa 400 PS an.
Die Einteilung nach der Leistung ist nicht einheitlich, manchmal wird
die Bezeichnung „große Leistung‘ auf Fahrzeuge von etwa 1000 PS an be-
schränkt, insbesondere bei Großlokomotiven, da erst von dieser Grenze an
annähernd die Leistungen der gebräuchlichen Dampflokomotiven für den Ver-
kehr auf Hauptstrecken erreicht wird.
c) Einteilung nach dem Verwendungszweck.
1. Industrie- und Grubenlokomotiven für Förderzwecke aller Art, für
Bauten, Bauanstalten, Werke, Steinbrüche, Gruben, Bergwerke u. a.
2. Fahrzeuge für Nah- und Vorortverkehr.
3. Fahrzeuge für Nebenbahnen.
4. Fahrzeuge für Hauptbahnen, unterschieden nach Güter-, Personen-, Eil-
und Schnellverkehr.
d) Einteilung nach dem verwendeten Brennstoffe.
1. Benzinfahrzeuge, worunter wegen desselben Verbrennungsmotors auch
alle Fahrzeuge für Betrieb mit Benzol, Spiritus oder Gemischen fallen.
2. Dieselfahrzeuge mit Rohöl- oder Dieselmotoren.
3. Fahrzeuge mit Vergasungseinrichtungen für feste Brennstoffe, wie Holz-
gas- oder Holzkohlengasfahrzeuge.
4. Fahrzeuge mit anderen Brennstoffen, die aber noch keine allgemeine Be-
deutung erlangt haben und als Versuche zu bezeichnen sind.
e) Einteilung nach der Kraftübertragung.
1. Motorfahrzeuge mit direktem Antrieb, also ohne Kraftübertragung, jedoch
besonderen Einrichtungen für die. Anfahrt.
3. Motorfahrzeuge mit mechanischer Kraftübertragung, worunter alle Zahn-
radstufengetriebe zu verstehen sind, die von Hand aus, durch Druckluft oder
elektromagnetisch geschaltet und gekuppelt werden können.
3. Motorfahrzeuge mit elektrischer Kraftübertragung, bei welchen ein vom
Verbrennungsmotor angetriebener Stromerzeuger den Strom für die Elektro-
motoren des Achsantriebes (Bahnmotoren) liefert.
4. Motorfahrzeuge mit Flüssigkeitsgetrieben, die verschiedene Arten von
Pumpen und Turbinen für die Umwandlung des Drehmomentes besitzen.
5. Motorfahrzeuge mit gemischter Übertragung, bei denen während der An-
fahrt ein Drehmomentwandler, sei er elektrisch oder hydraulisch, und für den
oberen Geschwindigkeitsbereich direkter Antrieb verwendet wird.