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Forderungen an einen Fahrzeugdieselmotor. 67
Arbeiten, die nur mit großem Zeitaufwand durchzuführen sind, von der
Bedienung vernachlässigt werden.
4. Gute Brennstoffwirtschaft für Voll- und Teillasten, deren Aus-
nutzung für den Fahrbetrieb aber wesentlich von der Kraftübertragung
abhängt.
5. Ausreichende Kühlung auch bei längerer Ausnutzung der Vollast-
stufe.
6. Dauernde Abgabe der gewährleisteten Bremsleistung, wofür die Bahn-
verwaltungen verschiedene Vorschriften aufgestellt haben. So verlangt
die Deutsche Reichsbahn einen Lauf von 64 Stunden innerhalb von vier
aufeinanderfolgenden Tagen mit der für das Fahrzeug in Aussicht ge-
nommenen Leistung, wobei auch für Kühlung und Auspuff möglichst
gleiche Verhältnisse, wie sie im Fahrzeug vorhanden sind, herrschen sollen.
Die Österreichischen Bundesbahnen schrieben für den ersten Motor einer
neuen Bauart einen Hundertstundenlauf vor, innerhalb welcher Zeit aber
auch die Teillasten überprüft werden.
Hier sei eingefügt, daß die manchmal übliche Zeitbeschränkung für
bestimmte Überlasten im Zusammenhang mit der zuerst fast ausschließ-
lich verwendeten elektrischen Kraftübertragung aus der Elektrotechnik
entnommen zu sein scheint, wo die Angabe von Einstunden-, durch zehn
Minuten zulässiger oder für das Anfahren verfügbarer Stromstärken in
der Erwärmung der Elektromaschinen begründet ist. Die Leistung eines
Dieselmotors z. B. ist dagegen praktisch durch die Füllung gegeben, die
für die Beanspruchung der bewegten Teile und für die Wärmeabfuhr maß-
gebend ist. Überlasten, die zu unzulässigen Beanspruchungen innerhalb
kurzer Zeit, z. B. innerhalb einer Stunde, führen, sind für Verbrennungs-
motoren auszuschließen, es können nur solche Überlasten angegeben
werden, deren längere Inanspruchnahme wohl eine Verringerung der
Lebensdauer ergeben, auf keinen Fall aber eine Zerstörung wie bei elek-
trischen Maschinen zur Folge haben würden. Für Fahrzeugmotoren sind
also am besten nur solche Leistungen zu nennen, die im Betrieb dauernd
abgegeben werden können, Leistungen mit Zeitgrenzen sind hier auf un-
richtiger Grundlage aufgebaut.
7. Gute Regelfähigkeit, da auch bei größeren Motoren das Fahren mit
unveränderter Drehzahl, wie es z. B. bei der elektrischen Kraftübertragung
nach Ward-Leonard der Fall war, aus Gründen der Brennstoffwirt-
schaft und der Lebensdauer, die bei Langsamläufern noch eine geringere
Rolle spielte, aufgegeben wurde.
Für eine gute Regelfähigkeit über den ganzen Drehzahlbereich ist er-
forderlich.
8. praktische Schwingungsfreiheit, die außer einem möglichst voll-
kommenen Massenausgleich gegebenenfalls die Anordnung eines geringster
Abnutzung unterliegenden Schwingungsdämpfers notwendig machen kann.
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