Full text: Motorzugförderung auf Schienen

   
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Forderungen an einen Fahrzeugdieselmotor. 67 
Arbeiten, die nur mit großem Zeitaufwand durchzuführen sind, von der 
Bedienung vernachlässigt werden. 
4. Gute Brennstoffwirtschaft für Voll- und Teillasten, deren Aus- 
nutzung für den Fahrbetrieb aber wesentlich von der Kraftübertragung 
abhängt. 
5. Ausreichende Kühlung auch bei längerer Ausnutzung der Vollast- 
stufe. 
6. Dauernde Abgabe der gewährleisteten Bremsleistung, wofür die Bahn- 
verwaltungen verschiedene Vorschriften aufgestellt haben. So verlangt 
die Deutsche Reichsbahn einen Lauf von 64 Stunden innerhalb von vier 
aufeinanderfolgenden Tagen mit der für das Fahrzeug in Aussicht ge- 
nommenen Leistung, wobei auch für Kühlung und Auspuff möglichst 
gleiche Verhältnisse, wie sie im Fahrzeug vorhanden sind, herrschen sollen. 
Die Österreichischen Bundesbahnen schrieben für den ersten Motor einer 
neuen Bauart einen Hundertstundenlauf vor, innerhalb welcher Zeit aber 
auch die Teillasten überprüft werden. 
Hier sei eingefügt, daß die manchmal übliche Zeitbeschränkung für 
bestimmte Überlasten im Zusammenhang mit der zuerst fast ausschließ- 
lich verwendeten elektrischen Kraftübertragung aus der Elektrotechnik 
entnommen zu sein scheint, wo die Angabe von Einstunden-, durch zehn 
Minuten zulässiger oder für das Anfahren verfügbarer Stromstärken in 
der Erwärmung der Elektromaschinen begründet ist. Die Leistung eines 
Dieselmotors z. B. ist dagegen praktisch durch die Füllung gegeben, die 
für die Beanspruchung der bewegten Teile und für die Wärmeabfuhr maß- 
gebend ist. Überlasten, die zu unzulässigen Beanspruchungen innerhalb 
kurzer Zeit, z. B. innerhalb einer Stunde, führen, sind für Verbrennungs- 
motoren auszuschließen, es können nur solche Überlasten angegeben 
werden, deren längere Inanspruchnahme wohl eine Verringerung der 
Lebensdauer ergeben, auf keinen Fall aber eine Zerstörung wie bei elek- 
trischen Maschinen zur Folge haben würden. Für Fahrzeugmotoren sind 
also am besten nur solche Leistungen zu nennen, die im Betrieb dauernd 
abgegeben werden können, Leistungen mit Zeitgrenzen sind hier auf un- 
richtiger Grundlage aufgebaut. 
7. Gute Regelfähigkeit, da auch bei größeren Motoren das Fahren mit 
unveränderter Drehzahl, wie es z. B. bei der elektrischen Kraftübertragung 
nach Ward-Leonard der Fall war, aus Gründen der Brennstoffwirt- 
schaft und der Lebensdauer, die bei Langsamläufern noch eine geringere 
Rolle spielte, aufgegeben wurde. 
Für eine gute Regelfähigkeit über den ganzen Drehzahlbereich ist er- 
forderlich. 
8. praktische Schwingungsfreiheit, die außer einem möglichst voll- 
kommenen Massenausgleich gegebenenfalls die Anordnung eines geringster 
Abnutzung unterliegenden Schwingungsdämpfers notwendig machen kann. 
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