Full text: Landwirthschaft, Forstwirthschaft, Wein- und Obstbau und Gartenbau (Heft 2 = Gruppe 2)

   
in das er sein Bett 
besitzt und in Folge 
täist, und über dieses 
unkte für die Bauten 
Grundrisse geben von 
verwendet wurde, und 
: fortsetzen, ein Bild, 
f, als denselben eine 
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ahr grössere Anerken- 
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isgeführt worden und 
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‚that. 
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tz 
an haben. Muss oder 
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eiten bietet. 
en Orten ausgeführte 
e nöthigen Messungen 
Winters wegen nicht 
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ischen Stationen im 
len Instrumenten und 
Beobachtungsresultate 
klimatologischen und 
waltung des grössten 
materieller Richtung 
ıng der Wissenschaft 
Landwirthschaft, Forstwirthschaft etc. 
c. Herbarium. 
Das kleine Herbarium des Herrn Professor Menzel ist noch un- 
vollständig, weil in den Wintermonaten, während denen es zusammen- 
gestellt werden musste, das erforderliche Material zu einem eigentlichen 
schweizerischen forstlichen Herbarium mangelte. Für den botanischen 
Unterricht dürfte die gewählte Form der Darstellung sehr förderlich sein, 
weil auf einem Blatt die ganze Entwicklungsgeschichte der Pflanze ver- 
einigt ist. Durch ein grösseres Format der Tafeln würde die Darstel- 
lung erleichtert und der Zweck gefördert. 
Oo 
d. Forststatistik. 
Die Forststatistik ist leider noch nicht so weit gediehen, wie es 
wünschenswerth und nothwendig wäre, der Forstverein hat sich aber 
die Förderung derselben zur Aufgabe gemacht. Das grösste Hinderniss 
liegt darin, dass die Vermessung der Waldungen noch nicht überall 
durchgeführt ist. 
Die erste Veranlassung zur Zusammenstellung von forststatistischem 
Material für die ganze Schweiz gab die Untersuchung der Gebirgswal- 
dungen in den Jahren 1858—1860. Die dem Hauptbericht beigegebene 
Tabelle enthält eine Uebersicht des Waldareals, der Holzproduktion, 
des Verbrauchs und des Handels, die zwar Vieles zu wünschen übrig 
lässt, immerhin aber ein annähernd richtiges Bild der diessfälligen Ver- 
hältnisse gibt. Für die Waldungen im Hochgebirg und Jura wird das 
Bild durch den Text des Berichtes vervollständigt, die Waldungen der 
ebneren Schweiz, für deren Bewirthschaftung und Pflege seit circa 40 
Jahren viel gethan wurde, sind im letzteren nicht berücksichtigt. 
Die erste kantonale Forststatistik hat der Kanton Thurgau im 
Jahr 1860 durch seine Forstbeamten ausarbeiten lassen und zwar vor- 
zugsweise, um die Nothwendigkeit der Erlassung eines Forstgesetzes 
begründen zu können. Die Ergebnisse dieser Arbeit wiesen die Wünsch- 
barkeit einer besseren Pflege der Wälder schlagend nach und veranlassten 
die gesetzgebende Behörde zur Erlassung eines Forstgesetzes, gegen das 
aber das jeder Einmischung des Staates in das freie Verfügungsrecht 
über sein Eigenthum abgeneigte Volk mit Erfolg das Veto ergriff. 
Am gründlichsten sind die Forstbehörden des Kantons Bern bei 
ihren forststatistischen Arbeiten vorgegangen; die Forststatistik des 
Kantons Bern ist daher auch als die vollständigste Arbeit, die wir in 
dieser Richtung aufzuweisen haben, den andern Kantonen als Muster zu 
empfehlen. Die tabellarischen Zusammenstellungen und der Text werden 
durch einen nach den Eigenthumsverhältnissen kolorirten Atlas in ganz 
zweckmässiger Weise ergänzt. 
  
     
    
      
  
    
  
       
   
    
      
  
    
   
   
     
   
    
   
    
   
      
      
    
    
  
    
     
    
   
    
   
	        
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