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Landwirthschaft, Forstwirthschaft etc. 43
Schlüsse und Lehren abzuleiten, die in unserm eigenen Forstwesen Ver-
wendung finden können. Die beachtenswerthesten sind folgende:
1) Der Weg, den man in der Schweiz eingeschlagen hat,
um Verbesserungen auf dem Gebiete des Forstwesens anzubahnen
und die Ein- und Durchführung einer geordneten Forstwirthschaft
zu fördern, bestehend in der Verbreitung forstlicher Kenntnisse
unter dem Volk im Allgemeinen und den Waldbesitzern im Beson-
dern, darf als ein richtiger, leider aber langsam zum Ziele führen-
der bezeichnet werden. Er gewährt den grossen Vortheil, dass die
einmal erzielten Verbesserungen eine ‚wirkliche, nur ausnahmsweise
wieder verloren gehende Errungenschaft sind, weil sie der Ueberzeugung
von der Zweckmässigkeit, beziehungsweise Nothwendigkeit derselben ent-
springen und in Folge dessen, ohne äusseren Zwang, aus eigenem An-
trieb erhalten und fortgeführt werden. Eine gründliche und wirksame
Belehrung ist aber nur da möglich, wo das Volk bildungsfähig und geistig
geweckt, und über dieses die nöthige Anzahl von Sachverständigen vor-
handen und Gelegenheit geboten ist, die Lehre praktisch anzuwenden
und den Waldbesitzern gute Beispiele vor Augen zu führen. Leider sind in
einem gar nicht unbedeutenden Theil der Schweiz und zwar gerade in dem-
jenigen, in dem Verbesserungen am dringendsten und nothwendigsten wären,
diese Voraussetzungen noch nicht oder doch nur theilweise erfüllt, die
Belehrung daher unmöglich oder doch sehr erschwert. Soll es auch hier
besser werden, so muss der Staat einschreiten, das unentbehrliche Forst-
personal anstellen und besolden und demselben Gelegenheit geben, nicht
nur durch das geschriebene und lebendige Wort, sondern durch Muster-
wirthschaften zu wirken. Er muss ferner auf gesetzgeberischem Wege
dafür sorgen, dass die Bestrebungen der Einsichtigen nicht gehemmt oder
gar wirkungslos gemacht werden können, durch die Feinde aller Neuer-
ungen; er muss die Beseitigung aller, eine rationelle sntwicklung deı
Forstwirthschaft hemmenden Hindernisse, wie Servituten ungeordnete
Eigenthumsverhältnisse, unwirthschaftliche Nutzungen etc., anstreben und
endlich die Erhaltung des Waldes, dessen nachhaltige Benutzung und
pflegliche Behandlung verlangen. Können oder wollen die in Frage
liegenden Kantone diesen Forderungen nicht entsprechen, so müssen die
Bundesbehörden einschreiten. Die Sache ist von so grosser volkswirth-
schaftlicher Bedeutung und betrifft so sehr die Interessen des ganzen
Landes, dass ein ausnahmsweises Vorgehen nicht nur gerechtfertigt,
sondern geboten ist. |
2) Förderung und kräftige Anhandnahme des forstlichen Ver-
suchswesens. Die wichtigsten und einschneidensten Fragen harren immer
noch einer exakten Lösung, die nur durch sorgfältig ausgeführte Versuche
erzielt werden kann. Hieher gehören: Die Wahl der Umtriebszeit, der
Einfluss der Verjüngung und Pflege der Bestände auf deren Entwicklung
und Ertrag, die Vor- und Nachtheile der Holzartenmischung, der Einfluss