Full text: Holz-Industrie (Heft 4 = Gruppe 8)

    
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
   
  
  
  
     
     
    
  
  
  
  
  
    
   
  
  
  
  
  
   
   
   
  
46 F. Salvisberg in Bern. 
Meine Ansichten und Resolutionen glaube ich so ziemlich fassbar 
in der obigen Darstellung niedergelegt zu haben. Ich beschränke mich 
darauf im Speziellen für die Schweiz noch das folgende Resüme zu 
stellen: 
Die Holzindustrie war der Zahl der Gegenstände nach auf der 
Wiener-Ausstellung nur in geringer Weise vertreten. Sie beschränkte 
sich hauptsächlich auf die Ausstellung von Schnitzwerken des Berner- 
Oberlandes; aber auch diese hat sich nicht in dem Umfange entfaltet, 
deren sie fähig ist. 
Neben den Gegenständen für die Holzsculptur befanden sich einige 
Möbel, Parquets, Erzeugnisse aus gespaltenem Holze, Anstriche, Vergol- 
dungen und Korbflechtereien etc. 
Das Verhältniss der Prämirung der ausgestellten Objecte zum 
Auslande ist als ein ziemlich günstiges zu betrachten, so dass immerhin 
die Ausstellung einen ehrenvollen Platz einnahm. 
Wegen der geringen Betheiligung kann eine strenge Vergleichung 
mit andern Staaten nicht stattfinden. Doch lässt sich wahrnehmen, dass 
auf allen Gebieten der Holzindustrie das Ausland, d. h. einige Länder 
desselben uns nicht blos ebenbürtig, sondern in Manchem weit überle- 
gen sind. Einzig in den Parquets wird die Schweiz, nach Verhältniss 
des Consums, eine Oberhand besitzen. Im Fernern steht dieselbe be- 
züglich der Unterrichtsanstalten für Gewerbe und Kunstindustrie, zu 
ihrem grossen Nachtheil, weit hinter dem deutschen Reiche zurück. 
In Vergleichung mit der Pariser Ausstellung hat die Schweiz in 
Wien einen angemessenen Fortschritt zu zeigen. 
Meine Wünsche gehen dahin, es möchten unter der Anregung 
des hohen Bundesrathes und der Kantonsregierungen, zur Förderung 
des Handwerkes, der Gewerbe und der Kunstindustrie, und damit auch 
für die Hebung der Holzindustrie in der Schweiz 
1. an möglichst vielen Orten durch Behörden und Privaten Fort- 
bildungsanstalten, kunstgewerbliche Museen gegründet und lokale Aus- 
stellungen veranstaltet werden; 
2. das Institut der durch die eidgenössischen Behörden, für die 
Ausstellung ernannten Preisrichter in’s Leben gerufen werden, welches 
für den Sub. 1 angegebenen Zweck sich zu bethätigen und in der Zeit 
von einer Weltausstellung zur andern, bei der daherigen Vorbereitung, 
zu einer angemessenen Betheiligung des Landes an derselben mitzu- 
wirken hätte. 
Bern, den 15. December 1873. 
F..SALVISBERG, 
Architect. 
  
  
	        
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