Full text: Kurzwaaren-Industrie (Heft 10 = Gruppe 10)

    
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
   
  
   
   
  
  
  
   
  
  
  
   
  
  
   
  
  
   
  
  
  
  
   
    
Die Gruppe X. Kurzwaaren-Industrie umfasst ein weites grosses 
Feld und es war für die Jury keine kleine Aufgabe, sich darin zurecht 
zu finden, um nach und nach dasselbe zu bewältigen. Ein einziger 
Spezial-Katalog, der schweizerische, (alle anderen Länder waren mit ihren 
Katalogen im Rückstande, und wir erhielten sie — freilich nicht einmal 
alle und überdies erst gegen das Ende der Arbeit), gab uns eine Ueber- 
sicht über das, was in jenem Lande zu suchen und zu beurtheilen war, 
was man dort unter Kurzwaaren versteht; sonst hatte man nur unbe- 
stimmte Anhaltspunkte; denn für das Wort »Kurzwaaren« fehlt eine klare 
Definition. Was darunter verstanden und der Gruppe X. zugewiesen 
wurde, waren: 
1. Meerschaum- und Elfenbeinartikel. 
9, Leder- und Bronze - Galanteriewaaren. 
3. Spielwaaren, 
4. Regen- und Sonnenschirme, Peitschen und Stöcke. 
Dies ist die Basis, auf welche wir uns stützten und die Arbeit 
wäre eine leichtere gewesen, wenn wir dabei hätten stehen bleiben kön- 
nen und nur diese Spezialitäten zu beurtheilen gewesen wären. Eine 
Auseinandersetzung meinerseits, was meiner Ansicht nach zum Kurz- 
waarenfache gehöre, gab einige weitere Anhaltspunkte, und man wurde 
sich nach und nach klar, dass unsere Arbeit eine grosse und umfang- 
reiche sei. In späteren Verhandlungen wurde diskutirt, was man unter 
Galanteriewaaren verstehe, Dieses Wort ist in Oesterreich üblich; in 
Frankreich, woher es stammt, kennt man diesen Ausdruck für die Kurz- 
waaren weniger. Auch machten uns die Bronzeartikel viel zu schaffen ; 
was versteht man nicht alles unter dieser Rubrik? Ledergalanterie, 
Bronzegalanterie u. s. w.! 
Sind Leuchter, Lampen, Statuen, kleine Eisengusswaaren galvano- 
plastische Artikel in Gruppe X. zu beurtheilen, oder gehören diese Waa- 
ren neben anderen zu der Metallwaarengruppe? So wurde hin und her 
gefragt, disputirt und Zeit verloren. 
Aehnlich ging es mit einem Theile der Lederwaaren, 2. B. gebun- 
denen Büchern, Albums, bei denen hauptsächlich Deckel und Einband 
zu beurtheilen war. Diese Artikel wurden unbedingt für Gruppe X in 
Anspruch genommen, dagegen Porte-crayons, Stahlfedern, Bleistifte, 
Griffel der Gruppe XI, die über Papiere zu urtheilen hatte, überlassen.
	        
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