Die Gruppe X. Kurzwaaren-Industrie umfasst ein weites grosses
Feld und es war für die Jury keine kleine Aufgabe, sich darin zurecht
zu finden, um nach und nach dasselbe zu bewältigen. Ein einziger
Spezial-Katalog, der schweizerische, (alle anderen Länder waren mit ihren
Katalogen im Rückstande, und wir erhielten sie — freilich nicht einmal
alle und überdies erst gegen das Ende der Arbeit), gab uns eine Ueber-
sicht über das, was in jenem Lande zu suchen und zu beurtheilen war,
was man dort unter Kurzwaaren versteht; sonst hatte man nur unbe-
stimmte Anhaltspunkte; denn für das Wort »Kurzwaaren« fehlt eine klare
Definition. Was darunter verstanden und der Gruppe X. zugewiesen
wurde, waren:
1. Meerschaum- und Elfenbeinartikel.
9, Leder- und Bronze - Galanteriewaaren.
3. Spielwaaren,
4. Regen- und Sonnenschirme, Peitschen und Stöcke.
Dies ist die Basis, auf welche wir uns stützten und die Arbeit
wäre eine leichtere gewesen, wenn wir dabei hätten stehen bleiben kön-
nen und nur diese Spezialitäten zu beurtheilen gewesen wären. Eine
Auseinandersetzung meinerseits, was meiner Ansicht nach zum Kurz-
waarenfache gehöre, gab einige weitere Anhaltspunkte, und man wurde
sich nach und nach klar, dass unsere Arbeit eine grosse und umfang-
reiche sei. In späteren Verhandlungen wurde diskutirt, was man unter
Galanteriewaaren verstehe, Dieses Wort ist in Oesterreich üblich; in
Frankreich, woher es stammt, kennt man diesen Ausdruck für die Kurz-
waaren weniger. Auch machten uns die Bronzeartikel viel zu schaffen ;
was versteht man nicht alles unter dieser Rubrik? Ledergalanterie,
Bronzegalanterie u. s. w.!
Sind Leuchter, Lampen, Statuen, kleine Eisengusswaaren galvano-
plastische Artikel in Gruppe X. zu beurtheilen, oder gehören diese Waa-
ren neben anderen zu der Metallwaarengruppe? So wurde hin und her
gefragt, disputirt und Zeit verloren.
Aehnlich ging es mit einem Theile der Lederwaaren, 2. B. gebun-
denen Büchern, Albums, bei denen hauptsächlich Deckel und Einband
zu beurtheilen war. Diese Artikel wurden unbedingt für Gruppe X in
Anspruch genommen, dagegen Porte-crayons, Stahlfedern, Bleistifte,
Griffel der Gruppe XI, die über Papiere zu urtheilen hatte, überlassen.