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Das war im Wesentlichen unsere ursprüngliche Organisation
ihren Hauptpunkten.
Leider liess aber die Zusammensetzung der Jury vieles zu wün-
schen übrig, wovon wir uns schon in den ersten Sitzungen überzeugen
konnten. Die Nationalitäten waren daselbst auf die ungleichste Weise
vertreten. Deutschland hatte z. B. weniger Repräsentanten als Spanien.
Wir begriffen den Grund davon erst später. Er ist eigenthümlich und
verdient erwähnt zu werden. Nach den organischen Verordnungen der
Ausstellung sollte jeder Gruppe und jeder Nationalität auf hundert Aus-
steller ein Mitglied der Jury zukommen. Es musste demnach, um die
Anzahl der Jurors bestimmen zu können, zuerst diejenige der Ausstelleı
festeestellt werden. Dies geschah nach dem allgemeinen Katalog, dem
einzieen offieiellen. So viele Nummern, so viele Aussteller. Daraus ent-
stand ein ausserordentlicher Vortheil für diejenigen Nationen, welche bei
Zusammenstellung ihres Katalogs so viel wie lich getrennt und ge-
theilt hatten, und ein nicht weniger grosser Nachtheil für diejenigen,
welche im Gegentheil möglichst gruppirten.
Deutschland hatte ohne die Folgen vorher zu ermessen die letz-
tere Methode zewählt. Dieser oder jener Artikel seines allgemeinen
Katalogs hätte in hundert oder zweihundert Artikel vertheilt werden
können. Die prachtvolle sächsische Ausstellung z. B. ist dort Iinsgesammit
unter einer einzieen Nummer, als ministerielle colleetive Ausstellung
aufeeführt. Kurz, Deutschland hat mit einer vielleicht beträchtlicheren
Ausstellung, als alle andern zusammen, Oesterreich ausgenommen, so sehı
kondensirt, dass ihm nur drei Repräsentanten von Rechtswegen zukamen,
von welchen nur zwei, Dr. Bornemann aus Dresden und Professor
v. Leins aus Stuttgart einen thätigen Antl n den Beschlüssen deı
Jury genommen haben. Die Schweiz, deren Ausstellung, ob leich sehr
unvollständige, doch ein ansehnliches Ganzes’ bildete, hatte e o einge-
richtet, dass sie kanm 50 Nummerı berschritt. Es waren allerdings
einiee davon von Bedeutun . untel ınde N diejenige, welche lie anze
Ausstellung des Kantons Zürich einschlo Wenn die Schweiz einige
Artikel mehr gruppirt hätte, so würde sie, streng genommen, auf keinen
einzigen Vertreteı Anspruch haben nachen können mit \usnahme deı
ersten Vicepräsidentschaft, Iche ıhı u \ı keit u tanden woı
den war.
Frankreich und Spanien han | U) 1
viel ich weiss, keine Nebenabsichten dabe ‚ehabl aber wäre die der
Fall gewesen, hätten sie es f ihren Zweck nicht bess einriehteın
können. Keine colleetive Ausstellungen, nichts als besondere und füı
sich alleinstehende Gegenstände. D eril te D | | t ; hür«
oder Bericht, falls sie nur nicht zu dem Schaufenster eines Verlagsbuch
händlers eehörten hatte ihre ene Nu 1e Ma rlesole und
theilie das Stück Holz