Full text: Handbuch der Spritzgußtechnik der Metallegierungen einschließlich des Warmpreßgußverfahrens

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208 Die Spritzgußmaschine (Gießvorrichtung). 
Dem Einbau von Teilen aus nichtmetallischen Baustoffen in die 
Druckkammer stehen gleichfalls grundsätzliche Schwierigkeiten ent- 
gegen. Diese liegen einerseits in der Unmöglichkeit eines dauernden 
Dichthaltens der Fuge zwischen Eisen und Nichtmetall im kalten und 
warmen Zustande, anderseits, und zwar ganz besonders, in den not- 
wendigerweise auftretenden Spannungen. Denn wenn ein keramischer 
Körper (ein Kolben, ein Ventilsitz od. dgl.) in eine Aufnahmebohrung 
der gußeisernen Druckkammer eingesetzt wird, muß die Fuge (auch bei 
genauer Passung im kalten Zustande) im Betriebe infolge der größeren 
Wärmeausdehnung des Gußeisens klaffen!, so daß sie von Gießmetall 
erfüllt wird. Bei der Abkühlung nach Betriebsschluß kann sich der den 
Einsatzteil umgebende Eisenmantel nur so lange unter Verdrängung des 
Gießmetalles aus der Fuge zusammenziehen, als dieses noch flüssig ist. 
Nach der Erstarrung setzt es der weiteren Kontraktion des Eisenmantels 
einen Widerstand entgegen, der diesem bis zum völligen Erkalten nur 
noch eine der Wärmekontraktion des Einsatzmaterials entsprechende 
Zusammenziehung gestattet. Hierdurch entstehen in dem Gußeisen- 
mantel Spannungen, die zunächst eine gewisse Reckung bewirken. 
Beim nächsten Wiederanheizen muß daher die Fuge noch weiter klaffen 
und demgemäß das Gußsisen bei der nächstfolgenden Abkühlung noch 
stärkere Reckungen erfahren. Diese Wirkungen wiederholen sich so 
lange unter fortgesetzter Steigerung, bis sie zum Reißen des Gußeisens 
führen. An diesem Übelstande kranken alle Versuche, nichtmetallische 
Baustoffe von anderem Wärmeausdehnungskoeffizienten als dem des 
Eisens für solche Einsatzteile der Druckkammer zu verwenden, deren 
Einsatzfuge mit dem Gießmetall in Berührung kommt. Dagegen ist 
bei der in Abb. 121h/i dargestellten Anordnung das lose Einsetzen 
eines nichtmetallischen Tiegels in die eiserne Druckkammer statthaft, 
da in diesem Falle kein Gießmetall in die Fuge zwischen Druckkammer 
und Tiegelwandung gelangen kann. 
3. Die Beheizung. 
Die Heizvorrichtung muß, wie aus dem schon Gesagten hervorgeht, 
so angeordnet sein, daß sie eine örtlich und zeitlich gleichmäßige Be- 
heizung von Schmelzbehälter und Druckkammer bei der gießtechnisch 
erwünschten Temperatur gestattet. Sie muß somit genau einstellbar 
sein und nach erfolgter Einstellung eine gleichmäßige Temperatur auf- 
recht erhalten. Als Heizmittel kommen normalerweise Flammen von 
Brennstoffen (vorwiegend von Gas oder Öl, selten von Koks), elektrischer 
Strom dagegen nur in seltenen Sonderfällen in Betracht. 
! Dies würde auch dann eintreten, wenn der Einsatzkörper in die Druck- 
kammer „eingeschrumpft‘‘ würde, da das Gußeisen infolge seiner hohen Tempe- 
ratur im Betriebe die Schrumpfspannung verlieren würde. 
    
     
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
    
  
   
  
  
  
  
  
    
  
  
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