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T-
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217
Allgemeines.
vgl. Abb. 158) erfolgen (in Abb. 92 und 93 durch Pfeil symbolisch
angedeutet).
Gießmaschinen dieser Art sind nur brauchbar für Gußlegierungen,
für die zur Druckübertragung geeignete Flüssigkeiten existieren. Eine
solche Flüssigkeit muß folgenden Bedingungen genügen:
% W
} E3 Io
SA
I DI
BSR KR
1 SEETTTEEEETT 7 T NEREISEEEEETET 7
EEE ELLI
La
Abb.92. Anordnungsschemata von Spritzgußmaschinen mit Drucküberträger-Flüssigkeit (La)
von höherem spezifischem Gewicht als Gießmetall (ZL).
a Für Kolben als Treibmittel, b für Druckluft als Treibmittel.
I
+2
TZa 7, M
MB rZ
Sem ES
2 A A
Io
a b
Abb. 93. Anordnungsschemata von Spritzgußmaschinen mit Drucküberträger-Flüssigkeit (La)
von geringerem spezifischem Gewicht als Gießmetall (L).
a Für Kolben als Treibmittel, b für Druckluft als Treibmittel.
l. Sie muß ein von der Gußlegierung wesentlich verschiedenes
spezifisches Gewicht haben.
2. Sie muß bei der Betriebstemperatur von Gußlegierung und
Druckkammer! vollständig flüssig sein.
3. Sie darf mit dem Gießmetall weder chemisch reagieren noch sich
im flüssigen Zustande mit ihm mischen?.
! Die Temperatur an der Einwirkungsstelle des Druckmittels (im linken Schenkel
der Druckkammer) kann erheblich von der Temperatur der Gußlegierung abweichen.
® Oder aber, soweit sie in flüssigem Zustande spurweise mit dem Gießmetall
mischbar ist, dieses durch ihre Beimengung nicht schädigen.