Full text: Handbuch der Spritzgußtechnik der Metallegierungen einschließlich des Warmpreßgußverfahrens

   
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Die Konstruktion der Kolbenspritzpumpen. 285 
Daher müssen derartige Maschinen, um zum Abgießen von verschieden- 
artigen Formen geeignet zu sein, Regelungsmittel enthalten, mit denen 
der Gießdruck bei verschiedener Größe des Einströmquerschnittes f 
in den zulässigen Grenzen gehalten werden kann. Hierfür gibt es, 
wie aus Gl. (26) auf S. 274 hervorgeht, folgende Möglichkeiten: 
1. eine Veränderung des Kolbenquerschnittes f, (durch Aus- 
wechseln von Druckkammer und Kolben) oder 
2. eine Veränderung der Umlaufgeschwindigkeit ® der Nocken- 
welle oder n 
3. eine Veränderung der Größe Zu durch Auswechslung der Nocken- 
scheibe 
oder eine Verbindung derartiger Maßnahmen. 
Von den genannten drei Methoden ist die erste für sich allein zur 
Regelung des Gießdruckes nicht geeignet, da bei ihrer Anwendung 
(bei gleichbleibender Vorspannung der Feder) die Höhe des Nachdruckes 
k 
mM=r (k = Federspannung) (33a) 
0 
etwa! im umgekehrten Verhältnis zum Einströmquerschnitt f verändert 
würde. Dies ist nicht erwünscht, da gerade bei großem f, d.h. in der 
Regel bei massigen, starkwandigen Gußstücken und bei Anwendung der 
Verfahrensart II oder III (S. 56ff.), ein kräftiger Nachdruck erforder- 
lich ist. 
Die zweite Methode ermöglicht eine sehr weitgehende Regelung 
des Gießdruckes, die bei Vorhandensein von Geschwindigkeitswechsel- 
elementen zwischen Transmission und Nockenwelle (z. B. Stufenschei- 
ben a, in Abb. l11ff.) rasch und einfach eingestellt werden kann. 
Diese Regelungsart hat jedoch den Nachteil, zugleich die Einwirkungs- 
dauer 7, des Nachdruckes etwa! im umgekehrten Verhältnis zur Größe 
des Einströmquerschnittes f zu verändern. Es ist aber gerade für For- 
men mit dickem Anschnitt (d.h. mit großem f) eine länger dauernde 
Nachverdichtung erwünscht, während bei kleinen Gußstücken mit 
kleinem, schwachem Anschnitt eine Verlängerung der Nachdruckdauer 
über das gießtechnisch (durch die Erstarrung des Anschnittmetalles) 
vorgeschriebene Maß hinaus eine unwirtschaftliche Verlangsamung der 
Fertigung bedeutet. Für selbsttätige Maschinen kann diese Regelungs- 
art überhaupt nicht in Betracht kommen, da in diesem Falle nicht nur 
der Zeitaufwand für den Gießvorgang, sondern auch der für die Form- 
betätigung mit abnehmender Größe des Einströmquerschnittes (und 
damit der Form) zunehmen würde, was wirtschaftlich erst recht un- 
tragbar wäre. 
1 Vgl. Fußnote 2 auf der vorigen Seite. 
  
     
  
  
  
   
   
  
  
   
    
  
  
  
  
  
  
  
  
  
   
   
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
   
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
   
  
  
  
  
 
	        
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