338 Die Anordnung der Spritzgußform an der Gießmaschine.
allele Verschiebung ist (vgl. S. 327 Text und Fußnote 2). Da nur Tauch-
gießmaschinen von dieser Art hinsichtlich der Anordnungsmöglichkeit
des Formträgers gegenüber den Maschinen mit feststehender Druck-
kammer eine Sonderstellung einnehmen, sind in diesem Kapitel alle
Darlegungen, in denen von ‚Tauchgießmaschinen“ schlechthin die Rede
ist, grundsätzlich nur auf solche Tauchgießmaschinen zu beziehen, deren
Tauchbewegung der genannten Bedingung genügt, soweit nicht aus-
drücklich auf andere Ausführungsarten hingewiesen wird.
Bei einigen Typen derartiger Tauchgießmaschinen (vgl. Abb. 130g-—-i,
131f/g sowie 150, 153 und 154) wird tatsächlich auf die Gesamtbewegung
verzichtet, so daß die Trennung des Spritzmundstückes vom Einguß nur
durch die Tauchbewegung der Druckkammer bewirkt wird. Dabei wird
der Formträger starr am Maschinengestell angeordnet, so daß die an
der Formenschließbewegung unbeteiligte, ‚‚unbewegliche‘‘ Formhälfte
ständig ortsfest unmittelbar am Schmelzbehälter verbleibt. Diese An-
ordnung hat den Vorteil, daß durch den Wegfall der Gesamtbewegung
der Arbeitsbedarf zur Betätigung der Form verringert und die Kon-
struktion, namentlich bei kraftbetätigten Formträgern, vereinfacht wird.
Auch kann der ortsfeste Formträger in allen seinen Teilen besonders
kräftig und stabil ausgebildet werden.
Als Nachteile der Tauchgießmaschinen ohne Gesamtbewegung der
Form kommen vornehmlich die folgenden zwei in Betracht: Die Form,
namentlich die unbewegliche Formhälfte, ist infolge der ständigen Nähe
des Metallbades einer beträchtlichen Wärmezustrahlung ausgesetzt!,
insbesondere aus den auf S. 225 dargelegten Gründen bei Vertikal-
gießmaschinen. Ferner sind das Spritzmundstück sowie die Einguß-
mündung der Form im Betriebe bei horizontaler Spritzrichtung
schwer, bei vertikaler überhaupt nicht zugänglich; Hantierungen an
diesen Teilen sind bei Horizontalspritzmaschinen nur unter Belästigung
durch die Wärmeausstrahlung des Metallbades, bei Vertikalspritz-
maschinen überhaupt nur nach Entfernung der Form oder nach Ausbau
der Druckkammer ausführbar.
Aus diesen Gründen ist von der Möglichkeit, auf die Gesamtbewegung
der Form zu verzichten, trotz ihrer vorher genannten Vorteile nur bei
einigen Typen von Tauchgießmaschinen Gebrauch gemacht worden. Bei
der größeren Zahl der ausgeführten Tauchgießmaschinen ist eine Ge-
samtbewegung der Form gegenüber der Gießvorrichtung vorgesehen.
Sämtliche für Maschinen mit feststehender Druckkammer gebräuch-
lichen Formträgeranordnungen sind grundsätzlich auch für Tauchgieß-
maschinen mit Gesamtbewegung der Gießform geeignet.
! Namentlich beim Verspritzen hochschmelzender Leichtlegierungen, wofür
ja die Tauchgießmaschinen in erster Linie verwandt werden.
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