348 Die Anordnung der Spritzgußform an der Gießmaschine.
Formenschließrichtung erschwert. Diesen Mängeln gegenüber besitzt
diese Anordnung den wichtigen Vorteil gedrängter Bauart und geringen
Platzbedarfes, auf den es im wesentlichen zurückzuführen sein dürfte,
daß Formträger nach Abb. 130b in erheblichem Umfange verwandt
werden.
Bei Formträgern mit waagerechter Formenschließrichtung (nach
Abb. 130e) ist zur Formbetätigung keinerlei Hubarbeit erforderlich. Da
auch in diesem Falle die Auswerfform H als starre, die Deckform V als
bewegliche Formhälfte ausgebildet werden darf, kann der Arbeitsaufwand
zur Betätigung der Formenschließbewegung geringer gehalten werden
als bei allen anderen Anordnungen. Bei geöffneter Form sind die Ein-
formungen in beiden Formhälften gut übersichtlich. Infolge der waage-
rechten Lage der Formenschließrichtung können die ausgestoßenen Guß-
stücke nach unten herausfallen; auch ist die Abschirmung der Form
leicht ausführbar.
Diesen Vorteilen steht jedoch der empfindliche Nachteil gegenüber,
daß die Form nach einer Seite hin breit auslädt. Diese Formträger haben
somit einen größeren Platzbedarf als die nach Abb. 130b. Zu diesem
Nachteil tritt bei Handbetätigung schon bei mittelgroßen Ausführungen
der weitere, daß ein Gießer die Form nicht mehr von einem Standort aus
ohne Hin- und Hertreten betätigen kann. Diese Gründe geben wohl
den Ausschlag dafür, daß Formträger nach dem Anordnungsschema
Abb. 130c trotz ihrer sonstigen Vorteile in der Praxis nicht eingebür-
gert sind.
ß) Für Maschinen mit beweglicher Gießvorrichtung.
Anordnungen nach Abb. 1304-—-f mit ortsfestem Formträger und
beweglicher, die Gesamtbewegung beim Arbeitsspiel vollführender Gieß-
vorrichtung sind nur in Sonderfällen am Platze. Ein solcher Sonderfall
kann z. B. bei einer sehr großen Gießmaschine mit weitgehender oder
vollständiger Kraftbetätigung der Form vorliegen (vgl. Abb. 149),
wobei es mit Rücksicht auf das hohe Gewicht des Formträgers und zur
Vereinfachung der Konstruktion seiner Antriebs- und Steuerorgane er-
wünscht erscheinen kann, ihn ortsfest am Maschinengestell anzuordnen.
Ferner kann die ortsfeste Anordnung des Formträgers bei Spezial-
maschinen geboten sein, bei denen die Gießform nur einen Teil einer
verwickelteren Apparatur bildet, die nicht verschiebbar ausgebildet
werden kann. Dieser Fall liegt z. B. bei den Linotype-Setzmaschinen
vor, bei denen die Bewegung zwischen Form und Spritzmundstück durch
Verschieben der Gießvorrichtung bewirkt wird.
Die Abb. 130d zeigt das Anordnungsschema für ungeteilten Einguß;
die Abb. 130e und 130f zeigen zwei Anordnungen für geteilten Einguß
mit vertikaler und mit horizontaler Formenschließrichtung. Hinsichtlich