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eine halbkugelförmige Aussparung 14 eingearbeitet, von welcher eine
Rinne 15 von halbkreisförmigem Querschnitt nach außen führt. Nach
unten hin geht die halbkugelige Aussparung 14 in einen muldenförmigen
Hohlraum der Formplatte über, der durch Rinne 16 mit der eigent-
lichen Hohlform 17 verbunden ist. In die Aussparung 14 des Kopfes 11
der unbeweglichen Formhälfte mündet die Druckluft-Zuleitung 19, in
welche das Druckluftsteuerventil 20 eingebaut ist. Bei geschlossener
Form (Abb. 162c) bilden die Aussparungen 14 und 16 zusammen die
Druckkammer und den Eingußkanal.
In diese Druckkammer wird das Gießmetall bei geöffneter Form in
einem Gießlöffel 18 eingesetzt, dessen Stiel nach dem Schließen genau in
das von den beiden Rinnen 15 gebildete Lager paßt und mit dem Bund,
der von der Mulde seines Handgriffes gebildet wird, an der Außenfläche
der Köpfe 11 und 13 anliegt, so daß er die Rinnen 75 abdichtend ver-
schließt. Zur Gewährleistung einer hinreichenden Zusammendrückung
werden die Köpfe 11 und 13 mit einer Schraubzwinge 24 zusammen-
gespannt. Dann wird der Gießlöffel 18 umgedreht und unmittelbar
darauf, sobald das Gießmetall sich in den unteren Teil der Druck-
kammer ergossen hat, das Drucklufteinlaßventil geöffnet, so daß das
Gießmetall unter Druck in die Hohlform gepreßt wird. Nach Er-
starrung des Gußkörpers wird das Druckluftsteuerorgan in die Ausblase-
stellung umgesteuert, worauf nach beendeter Entspannung die Vor-
richtung geöffnet und der Gußkörper mitsamt dem in der Druck-
kammer verbliebenen Restmetall mittels der Auswerfvorrichtung 22/23
ausgestoßen werden kann.
Diese einfache Vorrichtung ist mit einigen auf der Hand liegenden
Mängeln behaftet und hat sich, wie schon eingangs erwähnt, im prak-
tischen Betriebe nicht einbürgern können. Sie hat dennoch hier Platz
gefunden, weil sie Züge aufweist, die (in günstigerer konstruktiver
Durchbildung) möglicherweise noch in Zukunft für gewisse Sonder-
gebiete des Spritzgußverfahrens Anwendung finden können.