VI. Die Spritzgußlegierungen.
A. Die kennzeichnenden Eigenarten des
Spritzgußvorganges und ihre Anforderungen
an das Gießmetall.
Der Spritzgußprozeß stellt infolge der tiefgehenden Eigenartigkeit
des Arbeitsvorganges grundsätzlich andere Anforderungen an die Guß-
legierungen als andere Gießverfahren, insbesondere das Sandguß-
verfahren, so daß die Bewährung einer Legierung im Sandguß keinen
Rückschluß auf ihre Brauchbarkeit als Spritzgußlegierung gestattet.
Die kennzeichnenden Unterschiede zwischen beiden Gießverfahren be-
stehen darin, daß das Gießmetall
beim Spritzguß
a) ein beständiges Metallbad in
dem (in der Regel! aus Eisen be-
stehenden) Schmelzbehälter der
Gießmaschine bilden muß,
b) unter hohem Druck und mit
hoher Geschwindigkeit in die Form
hineingespritzt wird,
c) in der Form schroff abge-
schreckt wird,
d) während der Erstarrung und
Abkühlung in der Form durch das
unnachgiebige Form- und Kern-
material am Schwinden behindert
wird.
beim Sandguß
in Behältern aus wählbarem Ma-
terial erschmolzen und unmittel-
bar nach dem Schmelzen vergossen
werden kann,
langsam in die Form eingegossen
wird,
in der Form langsam erstarrt
und erkaltet,
während der Erstarrung und Ab-
kühlung in der mit nachgiebigen
Kernen und Einlagen versehenen
Sandform seinem Kontraktionsbe-
streben weitgehend folgen kann.
In den folgenden Abschnitten sollen die einzelnen Stadien des
Spritzgußvorganges, das Verweilen des flüssigen Metalls in der Gieß-
maschine, die Einströmung in die Form und der Erstarrungs- und Ab-
kühlungsvorgang in der Form mit ihren Eigenarten eingehend besprochen
werden, bevor zur Behandlung der Spritzgußlegierungen im einzelnen
übergegangen wird.
1 Ausnahmen hiervon kommen praktisch nur vor bei „Überfüllmaschinen“
(S. 322ff. und 441ff.) und bei Maschinen mit „kalter“ Druckkammer (S. 196ff.
und 447ff.).