II. Die Spritzgubform.
A. Einführung.
Die Spritzgußform wird stets so konstruiert, daß sie aus zwei (dem
Ober- und Unterkasten beim Sandguß entsprechenden) die Hohlform
enthaltenden Teilen besteht, die zum Gusse fest aneinandergepreßt und
mit der Eingußmündung an das Spritzmundstück angedrückt, nach
dem Abguß von ihm entfernt und zur Freigabe des Gußstückes aus-
einandergebracht werden. Diese beiden Hauptteile der Form sollen im
folgenden als „Formhälften‘“ bezeichnet werden. Die Richtung, in ‘
der das Öffnen und Schließen der Form erfolgt, wird im folgenden als
die „Formenschließrichtung‘“, und die Öffnungs- und Schließ-
bewegung selbst als die „Formenschließbewegung“ bezeichnet.
Die Spritzgußform wird mit hochgradiger Genauigkeit so her-
gestellt, daß die Hohlform bis auf das Schwindmaß den Abmessungen
des Fertigerzeugnisses entspricht, und zwar im allgemeinen ohne Be-
arbeitungszugaben!. Das Schwindmaß ist beim Spritzguß nicht nur
von der Gußlegierung, sondern — und zwar weit stärker als beim Sand-
guß — auch von der Gestalt der Gußstücke und von Betriebsfaktoren
abhängig. Es ist daher nicht nur für verschiedenartige Gußstücke aus
der gleichen Legierung verschieden, vielmehr weist nicht selten auch
der gleiche Gußkörper an verschiedenen Stellen ein sehr verschiedenes
Schwindmaß auf. Näheres hierüber und über die Gesichtspunkte, die
für die Vorausschätzung des Schwindmaßes bei Herstellung der Form
maßgebend sind, ist im VI. Kapitel ausgeführt (8.509 Hi).
Alle Formteile einschließlich aller Bohrungskerne sind Dauerteile
aus Eisen oder Stahl. Daher müssen alle Formelemente, die in ihrer
Gießstellung der Entfernung des Gußstückes aus einer der beiden Form-
hälften im Wege stehen würden, in einer solchen Weise verschiebbar
angeordnet sein, daß sie nach dem Abguß zur völligen Freigabe des
Gußstückes zurückgezogen werden können. Diese „beweglichen“ Form-
teile? bezeichnet man, soweit sie zur Erzeugung von Hohlräumen? im
ı Vgl. jedoch $S. 87 und 652 ff.
2 Unter „beweglichen“ Formteilen sollen im folgenden stets solche ver-
standen werden, die — wie Kerne, Schieber oder Auswerfer — in einer Form-
hälfte relativ zu dieser beweglich angeordnet sind. ’
3 Unter „Hohlräumen“ des Gußstückes sind hier und im folgenden stets
konstruktiv vorgesehene Aussparungen (wie Bohrungen usw.) zu verstehen, wäh-
rend Undichtheiten (wie Poren oder Blasen) als „Hohlstellen‘ bezeichnet werden
sollen (vgl. S. 618 £.).