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Einführung. 65
Gußstück dienen, als Kerne, soweit sie Teile der Außenfläche des Guß-
stückes begrenzen (wie Teil W in Abb. 20), als Schieber.
Die Verteilung der Hohlform auf die beiden Formhälften wird so
vorgenommen, daß das Gußstück beim Öffnen der Form stets in der
gleichen Formhälfte haften bleibt, in der eine Auswerfvorrichtung
angeordnet ist. Diese besteht aus mehreren parallelen, auf einer gemein-
samen Sammelplatte befestigten Auswerfstiften, die in der Formplatte
verschiebbar sind und in der Gießstellung mit ihren Stirnflächen in der
Hohlformwandung liegen, nach dem Gusse aber vorgestoßen werden.
Die die Auswerfvorrichtung enthaltende Formhälfte wird als „Aus-
werfform‘‘, die andere als ‚„Deckform‘ bezeichnet!.
Die Eingußöffnung, meist kurz ‚„‚Einguß‘‘ genannt, kann entweder
durch die eine Formhälfte und zwar die Deckform — hindurch-
gehen oder in der Trennfuge zwischen den beiden Formhälften ver-
laufen. Einen Einguß der ersten Art bezeichnet man als ungeteilten
(vgl. Abb. 39--46), einen solchen der zweiten Art als geteilten Ein-
guß (Abb. 47).
Beim Gießvorgang übt das flüssige Metall, solange es unter Druck
steht, auf die beiden Formhälften sowie auf alle in oder an dem Guß-
stück endenden beweglichen Teile (Kerne, Schieber und Auswerfer)
Kräfte aus, die die Formhälften auseinanderzusprengen und die be-
weglichen Formteile aus dem Gußstück heraus- bzw. vom Gußstück
wegzudrängen streben. Die „Sprengkräfte‘‘, deren Beträge von den Ab-
messungen des Gußstückes und von der Höhe des Flüssigkeitsdruckes
abhängen, werden schon bei kleineren Gußstücken sehr beträchtlich?.
Ferner übt das einströmende Metall auf die Gießform als Ganzes
eine Kraft aus, die die Form vom Mundstück wegzudrücken sucht,
deren Größenordnung jedoch wesentlich geringer ist®.
Daher müssen in der Gießstellung sowohl die beiden Formhälften
gegeneinander als auch die ganze Form gegen das Mundstück unter
entsprechend hohen Vorspannungen verriegelt (bzw. angedrückt ge-
halten) und alle dem Flüssigkeitsdruck unterworfenen, in den Form-
hälften verschieblichen Teile unverrückbar gesperrt sein.
Zur Aufnahme der beiden Formhälften und zur Vermittlung und
Führung der Formbewegungen dient ein an der Gießmaschine an-
geordnetes Einspanngestell, das als ‚‚Formträger‘ bezeichnet wird. Der
Formträger kann in sehr verschiedener Art ausgebildet sein, worüber
Näheres im Kapitel IV ausgeführt ist.
! Und zwar sollen im folgenden die Ausdrücke ‚„‚Deckform‘‘ und „Auswerf-
form“ die gesamten Formhälften, d. h. die Formplatten nebst sämtlichen zu-
gehörigen festen und beweglichen Teilen und deren Führungs- und Betätigungs-
mitteln bezeichnen.
* Siehe $. 362 ff. ? Vgl. S. 361,
Frommer, Spritzguß,
or