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74 Die Spritzgußform.
die Gußstückwand, wodurch es in manchen Fällen unmöglich wird,
die Auswerfer auf der Stirnfläche des den festen Kern umgebenden
Gußmaterials angreifen zu lassen.
Durchaus falsch ist es, einen Einsatzteil (wie z. B. F in Abb. 24f)
stumpf auf die Formplatte aufzusetzen. Denn die hierdurch an der
Grundfläche der Hohlform entstehende, zur Formenschließrichtung
senkrechte Fuge e ist stets der Gefahr ausgesetzt, bei einem Nachlassen
der Vorspannung der Schraube s zu klaffen, so daß sich darin Grat
versetzen kann, der nur durch Auseinanderbau der ganzen Form ent-
fernt werden kann. Ebenso ist es (namentlich bei Formen für hoch-
schmelzende Legierungen) nicht angebracht, Einsatzteile (z. B. un-
bewegliche Kerne von kreisförmigem Querschnitt) selbst mit Gewinde-
zapfen zu versehen und in die Formplatte einzuschrauben.
b) Die Kerne und Schieber.
1. Unbewegliche und bewegliche Kerne.
Alle Ansätze, Aussprünge und Lappen des Gußstückes, die eine
Unterschneidung der Hohlform in einer der beiden Formhälften be-
dingen, erfordern unbedingt die Anordnung von beweglichen Schie-
bern (W in Abb. 20). Ebenso müssen sämtliche zur Formenschließ-
richtung nicht parallelen Gußstückhohlräume! unter allen Um-
ständen durch bewegliche Kerne erzeugt werden. Dagegen verursachen
die zur Formenschließrichtung parallelen Aussparungen des Gußstückes
keine Unterschneidungen der Hohlform; sie können daher auch
durch unbewegliche Kerne eingeformt werden, soweit die auftreten-
den Schrumpfkräfte nicht ein anderes erfordern. Das Gußstück muß
beim Öffnen der Form sich aus der Deckform ablösen und in der Aus-
werfform haften; beim Auswerfen muß es sich aus der Auswerfform
entfernen lassen, beides, ohne eine Verbiegung oder sonstige Beschädi-
gung zu erleiden. Dies bedingt, daß alle die Kerne, auf die es mit großer
Kraft aufschrumpft — auch wenn sie zur Formenschließrichtung par-
allel sind —, beweglich ausgebildet und, soweit sie sich in der Deckform
befinden, vor dem Öffnen, soweit sie sich in der Auswerfform befinden,
vor dem Ausstoßen aus dem Gußstück zurückgezogen werden. Durch
diese Rücksichten wird die Möglichkeit zur Anwendung von ‚starren‘
Kernen erheblich eingeschränkt, und zwar in der Deckform in weit
stärkerem Maße als in der Auswerfform.
Die Kerne in der Deckform. Im Augenblick der Formöffnung
müssen die Kräfte, die das Gußstück in der Deckform festzuhalten
streben, wesentlich geringer sein als die, mit denen es in der Auswerf-
! D.h.solche, die keine zur Formenschließrichtung parallele ‚mögliche Achsen-
richtung“ besitzen (vgl. S. 68).
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