Full text: Schweden

   
  
   
    
  
  
    
   
    
   
   
    
    
   
   
    
    
    
   
  
   
    
   
    
    
  
  
   
    
   
  
  
  
  
   
    
    
  
   
   
  
  
  
   
    
   
  
   
  
   
   
    
   
  
  
    
  
   
  
  
    
  
     
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GR. XXVI. ERZIEHUNGS-, UNTERRICHTS- UND BILDUNGSANSTALTEN. 181 
  
  
In den hoheren Volksschulen werden 
hauptséichlich dieselben Gegenstinde ge- 
lehrt, wie in den eigentlichen Volksschulen, 
aber mit erweiterten Lehrcursen. Als neue 
Lehrgegenstinde kommen hinzu: Zeichnen 
aus freier Hand und Buchhaltung. 
Gewerbeschulen fiir Knaben sind an 
vielen Orten, besonders in den Stédten, 
vorhanden, und in den meisten Midchen- 
schulen ist Gelegenheit gegeben zur Uebung 
in weiblichen Handarbeiten. In einigen 
grosseren Stddten ist auch fir Méidchen 
(elegenheit bereitet zur Uebung in den 
gewohnlichen weiblichen Haushaltungsge- 
schiiften, wie Backen, Waschen, Plitten u. 
a. m., in besonderen zu diesem Zwecke ein- 
gerichteten sog. Haushaltungsschulen. 
Diejenigen Kinder, welche durch Armuth 
gehindert werden, den Unterricht wéhrend 
der ganzen vorgeschriebenen Zeit zu be- 
nutzen, oder denen die Anlagen fehlen, das 
ganze Mass der Kenntnisse, welche der Un- 
terricht darbietet, sich zu erwerben, miissen 
bei dem Abgange von der Schule wenig- 
stens folgenden in den Schulgesetzen vor- 
geschriebenen Minimal-Cursus durchgemacht 
haben: Fertigkeit im Lesen, Religionskennt- 
niss bis zu dem Grade, welcher erforderlich 
ist, um an dem Confirmationsunterrichte 
Theil nehmen zu konnen, Fertigkeit im 
Schreiben, im Rechnen die vier Species in 
unbenannten Zahlen und Uebung im Kirchen- 
gesange, mit Ausnahme derjenigen, denen 
die musikalischen Anlagen fehlen. 
Als allgemeine Regeln fiir den Unter- 
richt gelten, dass die Uebungen in der 
Schule hauptsichlich die Entwickelung der 
Seelenkriifte der Lernenden bezwecken sol- 
len, und dass ihnen kein Lehrstiick zur 
Arbeit auf eigene Hand vorgelegt wird, 
welches nicht von dem Lehrer mit ihnen 
durchgemacht und erklirt worden ist; sowie 
auch dass die Lehrgegenstinde in zweck- 
missiger Ordnung in den Unterricht ein- 
treten miissen; dass die Kinder frith zur 
Abwechselung mit den Leseiibungen im 
Schreiben und Rechnen geiibt werden sollen; 
dass der Unterricht in der biblischen Ge- 
schichte dem katechetischen Unterrichte vor- 
angehen, und dass der Unterricht in den 
iibrigen Lehrgegenstinden nicht iiber die 
Zeit aufgeschoben werden soll, da derselbe 
mit Vortheil zu der Ausbildung der Lernen- 
den benutzt werden kann, 
  
Aus den neuesten Berichten erhellt, dass 
so ziemlich alle Kinder in der Volksschule, 
ausser Leseiibungen, in der Religion, im 
Schreiben und im Rechnen Unterricht er- 
halten. 
Riicksichtlich der iibrigen Lehrgegen- 
stinde ist im Jahre 1871 folgender Anzahl 
von Kindern Unterricht ertheilt worden: 
215,841 Kindern in Geschichte und 
Geographie, 
200,386 » » Naturlehre, 
91.729 » » Geometrie und 
Linearzeichnen, 
310,718 » » (Gesang, 
219,657 » » Gymnastik und 
49,015 » » Gartenbau. 
In der Religion beginnt der Unterricht 
mit miindlicher Darstellung der Erzihlungen 
aus der biblischen Geschichte, welche an- 
schaulich gemacht wird durch biblische Bil- 
der, die fir die Schulen verdffentlicht 
sind. Die Glaubenslehre wird hauptsich- 
lich nach Luther’s kleinem Katechismus 
mitgetheilt, und der Lehrer darf zur An- 
leitung eine dariiber herausgegebene Kr- 
klirung benutzen. Die Bibel wird theils 
in den tiglichen Betstunden und theils in 
Zusammenhang mit dem Religionsunterrichte 
gelesen; auch lernen die Kinder wichtigere 
Bibelspriiche auswendig. 
Bei den Leseibungen gewinnt die 
Schreiblesemethode immer mehr Eingang, 
und die Fertigkeit richtig und gut zu lesen 
hat bedeutende Fortschritte gemacht. In 
Zusammenhang hiermit wird theils Recht- 
schreibung zur Einlernung des richtigen 
Buchstabirens und theils fir die weiter 
Fortgeschrittenen Uebungen in schriftlichen 
Aufsdtzen angewendet. 
Im Rechnen beginnt der Unterricht mit 
dem Kopfrechnen, und zur Veranschau- 
lichung der Zahlen werden sog. Rechen- 
rahmen oder andere zu diesem Zwecke dien- 
liche Apparate angewendet. Besonders wer- 
den die einfachen Rechenarten gut eingeiibt, 
sodass die Kinder dieselben griindlich ken- 
nen lernen und nicht allein Fertigkeit in 
dem mechanischen Rechnen erlangen, son- 
dern auch die Griinde der Rechenarten und 
die praktische Anwendung derselben lernen. 
Erst nachdem eine solche Kenntniss erreicht 
ist, wird zu den zusammengesetzten Rech- 
nungsarten fortgeschritten, 
  
  
  
  
  
  
 
	        
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