18 München (Gr.
> aus eg
(Gr. 23.); Pro-
T. 25); Hofrath
prinzipiellen An-
n Verhandlungen
ehr der Jurymit-
zu unterhalten,
ür die einzelnen
für Gruppe 2
) Thiel; 2. für
Bagner; 3, für
Wiener; 4. für
Negierungs-Nath
ux des Bayriſchen
17, 26 der kgl.
ir Gruppe 1, 12,
tijterialratd von
lten Gegenſtände,
en vorgenommen
< die Sitzungen
‘otofolle endgültig
ſpruch bei durch-
ohl mit gleicher
n, wie in Wien
in großer Sorg-
< die Protokolle,
te, wie dieſelben
ihr zugeſtandene
wa in verſchiede-
d beurtheilt war,
ıterfannt:
in Wien;
A5
Ei
+
die Verdienſtmedaille;
die Kunſtmedaille;
die Medaille für guten Geſchmack;
die Medaille für Mitarbeiter;
7. Das Anerkennungsdiplom,
wobei die nachfolgenden Beſtimmungen der Generaldirektion in An-
wendung kamen.
l. Das Ehrendiplom der Weltausstellung 1873 in
Wien hat als eine bejondere Auszeichnung zu gelten für hervor-
ragende Verdienſte um die Wiſſenſchaft, ihre Anwendungen, um
die Volksbildung, die Förderung des geiſtigen, ſittlihen und ma-
teriellen Wohles des Menſchen. Dieſe Auszeichnung kann nur von
dem Rathe der Präſidenten über Antrag einer Gruppen-Jury zu
erkannt EMEA
2. Die Fortſchrittsmedaille iſ für Aussteller in den Grup
pen 1 bis 23 und in der Gruppe 26 bejtimmt, welche gegenüber
den Leiſtungen bei früheren Weltausitellungen namhafte Fortjchritte
durch neue Erfindungen, Einführung neuer Materialien und Ein-
richtungen 2c. nachweiſen.
3. Die Verdienſtmedaille kann Ausſtellern zuerkannt wer
den, welche ihre Anjprüche durch Güte und Vollendung der Arbeit,
Umfang der Produktion, Eröffnung neuer Abſaßwege, Gebrauch
verbeſſerter Werkzeuge und Maſchinen und Preiswürdigkeit des
Produktes geltend machen.
4. Die Kunſtmedaille bleibt hervorragenden Kunſtleiſtungen
der Gruppe 25 vorbehalten.
9, Die Medaille für guten Geſhmack iſt für Ausfteller
beſtimmt, welche ſolche Jnduſtrieerzeugniſſe in hervorragender Art
ausjtellen, bei welchen Form und Farbe für die Beurtheilung in
erſter Linie maßgebend erſcheinen.
6. Die Medaille für Mitarbeiter iſt für jene Perſön
lichkeiten beſtimmt, welche von Seite der Ausiteller als Fabrifs
leiter, Werkführer, Muſterzeichner, Modelleure, oder jonft als Hilfs
arbeiter wegen ihres wejentlichen Antheiles an den Vorzügen der
Produktion oder an der Ausdehnung des Abſaßes namhaft gemacht
werden,
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