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ergeben: 1. bei den Tuchftändern (Normale I.) für den laufenden Meter
Anfichtsfläche berechnet AO Thlr., 2. bei den Tifchen Mormale VIII.) ohne
Berückſichtigung der Etageren für den TM. Fläche berechnet 22 Thlr.,
3. bei den Vitrinen mit aufgeſeßtem Schranke (Normale, V. und IX.) für
den (IM. Fläche berechnet 137 Thlr., im Falle einer Höhe von 4 M.
100 Thlr., 4. bei den hohen Schränfen (Normale IV.) für den M.
Fläche berechnet im Fall einer Höhe von 4 M. 145 Thlr., einer Höhe
von 3 M. 100 Thlr. Lettere Preiſe ſind indeß als Durchſchnittspreiſe
zu betrachten; je nach der Tiefe und der Länge der Schränke, ſowie nah
der Größe des verwendeten Spiegelglaſes werden die wirklihen Preiſe va-
viiren von 170 Thlr. bis 126 Thlr. bei den 4 M. hohen, von 140 Thlr,
bis 90 Thlr. bei den 3 M. hohen Behältern.
Jn welchem Verhältniſſe dieſe Preiſe zu den Forderungen in den
eingegangenen Offerten ſtehen, ergibt fi) daraus, daß in lehteren bei den
Tuchſtänden 147 Thlr. für den laufenden Meter, bei den Tiſchen 39 Thlr.
für den DM., bei den Vitrinen 210 The. für den JM., bei den
Schränken von 4 M. Höhe 225 Thlr. für den M. die niedrigſten An
ſähe bilden.
Die unterzeichnete Kommiſſion verhehlt fich deßungeachtet nicht, daß
die Beſchaffung der Behälter für die Aussteller jehr beträchtliche Opfer ber
dingt; es wird Gegenſtand der Erwägung dur<h die Landeskommiſſionen
ſein müſſen, inwieweit ſie dieſelben dur<h Zuſchüſſe aus öffentlichen Mitteln
erleichtern wollen.
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Dru> von G. P. J. Bieling (G. Diet) in Nürnberg.