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Der Kımftgewerbe-Berein in Mitnchen beabfichtigte gleichfalls
die Arbeiten ſeiner Mitglieder in einer Gruppe vereinigt und im
Zuſammenhange mit den von den Leitern des Vereines entworfenen
funſtgewerblichen Zeichnungen und der Vereinszeitſchrift auszu
ſtellen, von der Vorausſezung ausgehend, daß die Gruppe XXII.
welche die Wirkſamkeit der Muſeen für Kunſtgewerbe darſtellen
jollte, eine folche Anordnung zulaſſe. Die königliche Zandesfom:-
miſſion konnte fich dieſer Anſchauung nicht anſchließen, weil die
folleftive Anordnung von Arbeiten der verſchiedenſten Gewerbs
zweige programmwidrig iſ und weil auch der Kunſtgewerbeverein
als ein Muſeum im Sinne des Programmes nicht betrachtet werden
fann. Die Kolleftivausftellung wurde deshalb abgelehnt und. dar
auf aufmerkſam gemacht, daß es jedem Mitgliede des Vereins
unbenommen ſei bei ſeiner Firma dieſe Eigenſchaft anzuführen.
Die Glasmalereianſtalt von F. X. Zettler in München hatte
um Uebernahme der Koſten gebeten, welche durch die Errichtung
eines eignen Gebäudes zur Ausftellung eines großen Glasgemäldes
erwachſen würden. Da die Koſten weder auf die Landesmittel,
noh auf Reichsmittel übernommen werden fonnten, mußte die Ver-
neimung erfolgen.
Es wurde ferner beſchloſſen die Vorlage der Anmeldung bei der
Centralfommiſſion in Berlin möglichſt zu beſchleunigen und dabei
zu beantragen, daß mit Rückſicht auf die ſehr zahlreichen Anmeldungen
bayriſcher Künſtler entweder der von der Generaldirektion projekt
tirte Bau des Kunſtausſtellungshauſes entſprechend vergrößert oder
ein eigener Pavillon für die deutſche Knnſt errichtet werde.
Der legte Punkt der Tagesordnung wurde dahin erledigt, daß
a) ein engerer Ausschuß aus den am Site der Kommiſſion be
findlichen Mitgliedern gebildet werden ſolle, deſſen Maßnahmen
aber nur einen proviſoriſchen Charakter haben und der nach
träglichen Genehmigung der Königl. Landeskommiſſion unter
liegen.
b) die Bildung von Spezialkomité’s und Cooptirung weiterer Mit
glieder abgelehnt wurde, dagegen der Königl. Landeskommiſſion,
jowie dem engeren Ausſchuß überlaſſen, Sachverſtändige zu
hören und insbeſondere die Handels - und Gewerbekammern
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