ehältern auszujtellen
| zu veranlaſſen, ſo
1 Anmeldungen bei
velche geeignet und
1 Anusſtellungsbehäl
ewünſchten Separat
enigen Gegenſtäude,
einzureichen,
tigten Kollektivaus
Ye jich in dem Kup
en, da bier jeitens
ie hervorragendſten
vereinigen,
er Sißung auf den
nzſaal der Königl.
htlich über die Auf
halb der einzelnen
figen Sichtung und
. An der Sitzung
riß des Direktors
der Herr Staats
war, nahmen die
+ Carl Billing,
hm, Fr. Seidel,
lmann aus Mün
jmann aus Nürn
heil.
Dr. Stegmann,
träge des Referen
Ther fich zu dem
gen Berathung zu
heil des gegenwär
19
tigen Protokolles zu bezeichnen und der deutſchen Centralkommiſſion
mitzutheilen.
Vorſchläge betreffend die Art und Weiſe der Aufſtellung und Anordnung
der Gegenlände innerhalb der einzelnen Gruppen,
Bei der Berathung der nachſtehenden Vorſchläge und bei der Be-
Ihlußfaffung über diefelben mußten einige Vorausfeßungen und Annahmen
gemacht werden, welche durch die Meittheilungen der Gentralfommiffion in
Berlin al3 noch nicht erledigt angefehen werden konnten und etwa folgende
Punkte umfaſſen:
1. Es fehlt der Königl. bayr. Landeskommiſſion jede Angabe über
die allgemeine Raumeinrichtung, ſoweit dieſelbe über die Anordnung
des Grundriſſes hinausgeht. 2. ES wird vorausgeſeßt, daß jedes
Land oder die kleineren Länder in Gruppen ihre Spezialkommiſſare
in Wien halten, welhe an Ort und Stelle die Intereffen ihrer Aus-
jtellev, namentlich auch bezüglich der Kollectivausftellungen wahr-
nehmen. 9. Viele Erwägungen find nur möglich nad) der Kenntniß
des für die einzelnen Gruppen vorhandenen Gefammtmateriales und
da dieß allein der Gentralfommiffion möglich ift, ſo wird mit Ber-
trauen den Entſchließungen derſelben die Erledigung der Anordnung
zu Überlaſſen ſein; es wird ſi< nur empfehlen bei wichtigen Fragen
über ſpezielle Jnduſtriezweige einzelner Länder mit den betreffenden
Landeskommiſſionen oder an Ort und Stelle mit den unter 2. er
wähnten Specialkommiſſaren in Verhandlung zu treten.
Aus den eben erwähnten Vorausfegungen ergibt ſih zunächſt, daß die
Centralfommiſſion allein in der Lage ift, über die Anordnung der Gruppen
Le 2, Lo LO IT 18 und 25 4 beſchließen, wobei nur bezüglich
der zuleßt genannten betont wird, daß eine entſprechende Vertheilung der
Benußung des Oberlichtes und des Seitenlichtes erreicht werde.
Bezüglich der Gruppe 3. wird eine von der Kgl. preußiſchen Landes
kommiſſion angeregte Kollektivausſtellung aller Erzeugniſſe des Deutfchen
Reiches gern unterſtüßt und erſcheint es nur wünjchenswerth, daß die
darüber zu vereinbarenden Normalien re<t bald zur Kenntniß der Landes
tommiſſion bezüglih der Ausfteller kommen.
Die Gruppen 19,, 20., 21., 22,, 23., 24. und 26., Sowie die jo-
genannten additionellen und temporären Ausftellungen find durch die Special
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