Full text: Bericht über die Betheiligung Bayerns an der Wiener Weltausstellung 1873

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in Nürnberg, Gutleben u. Weidert und bezüglih Wetich u. 
Weidert in München einer näheren Würdigung und Beſchlußfaſſung 
zu unterſtellen ſind. 
Nach eigehender Berathung wurde beſchloſſen: „es ſeien die 
vorerwähnten Firmen mit der Spedition der Ausstellungsgüter zu 
betrauen, jedoch in der Weiſe, daß die Landeskommiſſion ſowie der 
von der Centralkommiſſion zu beſtellende Beamte nur mit einer 
einzigen Geſchäftsfirma zu verhandelu habe. Die Wahl des leb 
teren ſei dem Bureau der Landeskommiſſion im Vereine mit einer 
Spezialkommiſſion, beſtehend aus den Herren Guggenheimer, 
Dr. Stegmann und Scheler zu überlaſſen. Diejer Spezialfom 
miſſion werde nöthigenfalls das Recht der Subſtitution und Koop 
tation eingeräumt“. 
Es wurde ferner als feſtſtehend bezeichnet, daß auf Grund 
früherer Verhandlungen die ſämmtlichen Koſten, welche für den 
Transport der Ausftellungsgegenftände nach Wien erwachſen, aus 
öffentlichen Mitteln zu decken find. Hieran anfnüpfend faßte Die 
Kommiſſion den weiteren Beichluß: „daß die durch den Rücktrans 
port jich ergebenden Koſten von den einzelnen Ausftellern jelbjt zu 
tragen ſind.“ 
Bezüglich des zweiten Punktes der Tagesordnung wurde zur 
Kenntnßþ gebracht, daß der Beſchluß, wonach Hr. Direktor Pr. Ste q 
mann der Kgl. Staatsregierung zur Berufung als k. b. Kommtiſſän 
für die Ausſtellung empfohlen werden ſollte, in ‚solge einer in 
zwiſchen eingelangten Mittheilung des Reichskanzleramtes nicht zur 
Ausführung gekommen ſei. Nach dieſer Mittheilung werde in Wien 
eine eigene deutſche Kommiſſion errichtet, in welcher die einzelnen 
Staaten vertreten ſein können. Deßhalb habe das Kgl. Staats 
miniſterium des Junern bereits den Autrag geſtellt, daß Ser 
Dr. Stegmann von dem Reichskauzler zum Mitgliede der zu bil 
denden Kommiſſion in Wien ernannt werde. 
Abgeſehen von dieſer Art der Vertretung ſei den einzelnen 
Staaten nah einem Schreiben der Centralkommiſſion vom 22. v. M., 
welches zur Verleſung gelangte, die Möglichkeit eröffnet, zur Wahr 
nehmung der Fntereſſen der ihnen angehörigen Ausſ\teller zeitweiſe 
    
     
    
   
   
   
     
  
   
   
    
    
  
  
  
  
  
   
   
    
     
   
   
   
   
   
   
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