und verſpricht mit ganzer
zu machen.
jende ſein:
en Herren Ausitellern zur
lnen Gruppen fachkundige,
nderte Kaufleute reſpektive
vertraut mit der Fabri
rx Waaren, ſowie den in
neen, mit Hülfe der von
nſtruktionen die Garantie
Berſprehungen ſa<gemäß
ich Möglichkeit Landes8an-
gewinnen, Dieſe Herren
yermann ſichtbare Bureaus
ellungszeil anweſend ſein.
allein auf die Ertheilung
» Anbahnung neuer Ver
ch:
ven Waaren überwachen
zügliche ſpezielle Wünſche
der Waare, ſoweit dies
rnehmen. Die genannte
Reinhalten der Gänge,
1, während die ſpezielle
‘en Ausstellern überlafien
1 Verkauf der ausgeftell
13 mit den Herren Aus
, welhe man an einen
Yen,
in laſſen, nah Anleitung
Auftraggeber der ¿Fury
i es gewünſcht wird, die
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Waaren überwachen, reſpektive die Aus-
lieferung na< zu ertheilender Vorſchrift bewirken.
Für die in Obigem bezeichneten allgemeinen Mühwaltungen, ſoweit
fie nicht mit effectiven Nuslagen verfnüpft ſind, für beſagte Führung der
Korreſpondenz franko gegen franko, hat ein jeder Ausjteller, welcher ſi
durch die Agentur vertreten läßt, bei Uebergabe der Geſchäfte einen Bei-
trag von 20 Mark Neihsmünze zn den allgemeinen Koften baar zu ent-
ordnungsmäßige Verpadung der Y
richten.
Für Kollefktiv-Ausſtellungen tritt ein ermäßigter Saß nach ſpezieller
Vereinbarung ein.
Stwaige weiter nothiwendige Auslagen werden, ſoweit nicht Gef
}
im Verzuge, nur nah vorheriger Mittheilung an die Ausjteller und N
ahr
jer-
einbarung mit denſelben geleiſtet und berechnet,
Die Agentur hofft dieſe Unkoſten, welche gleichfalls ſofort nah Ver-
einbarung zu entrichten ſind, durch die verhältnißmäßige Vertheilung der-
ſelben auf eine größere Anzahl Betheiligter für den Einzelnen auf das ge-
ringſte Maaß reduziren zu können.
Für Vermittelung von Handelsgeſchäſten wird die im einer jeden
Branche übliche Provifion nach) ‚Uebereinfunft berechnet und muß ebenfalls
ſofort baar erſtattet werden.
Ein Delcredere bei Vermittelung von Geſchäften kann die Agentur
ſelbſtredend nicht übernehmen; fie wird ſtets nur nah erfolgter Genehmigung
Abſchlüſſe machen und verſpricht bei Empfehlung derſelben auf das Vor-
ſichtigſte und Gewiſſenhaſfteſte zu verfahren.
Die allgemeine Bewachung der ausgeſtellten Waaren liegt niht in
der Aufgabe der Agentur, ſie kann daher eine Haſtbarkeit für Verderben,
Beſchädigung oder Abhandenkommen derſelben niht übernehmen.
Die Agentur vertritt nur deutſche Ausjteller.
Nach dieſer Darlegung ihres Zweckes und ihrer Einrichtungen gibt
ſih die Agentur der Hoffnung hin, daß möglichſt ſämmtliche Ausjteller ein
Unternehmen dur< reiche Betheiligung ſtärken werden, welches zum erſten
Male auf einer Weltausſtellung berufen ift, durch uneigennüßige und kräf-
tige Förderung ihren Handels=-Intereifen zu dienen.
Die Herren Ausſteller , welche der Agentur ihre Interejjen anzuver-
rauen geneigt find, werden höflichjt gebeten, das anliegende Vollmachts-
formular mit ihrer Unterſchrift verſehen von heute ab an die am Schluſſe
dieſes angegebene Adreſſe gelangen zu laſſen.